Neubau auf Bestandgrundstück?

2 Antworten

Zuerst solltest Du den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan, soweit vorhanden, prüfen. Die meisten Gemeinden stellen das digital bereit. Falls nicht, musst zum Bauamt der Gemeinde und die Dokumente einsehen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

FFF1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 14:17

Und mit diesen beiden Dokumenten mache ich dann was genau ?

GGImmo  05.08.2024, 15:20
@FFF1990

In diesen Dokumenten steht, was und wieviel man auf Deinem Grundstück bauen kann (B-Plan). Der Flächennutzungsplan gibt Auskunft, ob das Grundstück evt. im Außenbereich liegt

FFF1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 15:22
@GGImmo

diese Fragen kann ich bereits beantworten. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Und das stück was wir dazu kommen wollen ist , brachland theoretisch also landwirtschaftliche fläche diese wird allerdings nicht genutzt.

GGImmo  05.08.2024, 15:25
@FFF1990

Dann ist es einfach, wenn auch nicht gut für Dich. Im Außenbereich gibt es kein (zusätzliches) Baurecht. Bestehende Gebäude haben aber Bestandsschutz

FFF1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 15:29
@GGImmo

Okay danke aber ich interpretiere es so das wenn man 100qm landwirtschaftliche fläche dazu nimmt, beeinträchtigt dieses ja keinen öffentlichen belange

:Daher bestimmt § 35 Abs. 1 BauGB, dass ein Vorhaben im Außenbereich zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.Im Gegensatz hierzu dürfen gemäß § 35 Abs. 2 BauGB nicht privilegierte Vorhaben nur zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

GGImmo  05.08.2024, 15:53
@FFF1990

Die landwirtschaftliche Fläche müsste im Flächennutzungsplan erst einmal umgewidmet werden. Nachdem, was Du geschrieben hast, ist die Gemeinde dazu nicht sehr aufgeschlossen. Selbstverständlich könnte man klagen, aber die Erfolgsaussichten sind eher gering

Du kannst dich an einen Architekten wenden oder an einen Anwalt für Baurecht.

U. U. würde dir auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen, da es sich bei diesem Problem um Auseinandersetzungen mit einer Behörde handelt.

Der Sachverständige wird erst einmal nicht gebraucht, außerdem ist sein Rat teuer.

Ich würde auf dem Bauamt den Bebauungsplan für dein Grundstück einsehen wollen (Der Flächennutzungsplan gilt immer für das gesamte Gemeindegebiet, der ist wahrscheinlich zu großräumig!).

Ist dein Grundstück rot bzw.mit W bzw. WA bzw. WR markiert = zu Wohnzwecken? Das des Nachbarn auch?

Oder ist zwischen deinem Grundstück und dem des verkaufswilligen Nachbarn eine Nutzungsgrenze (schwarze Linie mit Kreisen = "Knödellinie") markiert? Als was ist dann das Grundstück deines Nachbarn bezeichnet? Braun (Dorfgebiet, MD, M) oder gar grün bzw. in der schwarz-weißen Version gepunktet (Grünfläche, landwirtschaftliche Fläche)?

Schau dir dazu kurz die Planzeichenverordnung an, keine Angst, die ist nicht schwer verständlich:

https://www.gesetze-im-internet.de/planzv_90/BJNR000580991.html

Wenn das Grundstück deines Nachbarn als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird, wird´s schwierig. Dann musst du nicht nur eine neue Grenze ziehen, sondern auch eine Umwidmung des nachbarlichen Ackerstreifens in Wohngebietsfläche beantragen, darauf wird sich die Gemeinde wahrscheinlich nicht einlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung