Ferienwohnung Schaden entstanden,muss ich das zahlen?
Wir waren in einer Ferienwohnung.Unser Sohn hat leider im Spielgeschehen den Fernseher kaputt gemacht.Wir haben es sofort der Vermieterin gemeldet und auch sofort unserer Haftpflichtversicherung.Der Fall wurde übernommen und die Haftpflichtversicherung hat der Vermieterin den Zeitwert des alten Fernsehers erstattet.Die Vermieterin kommt aber mit der Rechnung der Neuanschaffung und möchte den Betrag der Versicherung nicht akzeptieren.Sie setzt uns nun eine Frist den Restbetrag aus eigener Tasche zu bezahlen.Muss ich das zahlen und kann Sie weitere Schritte einleiten wenn ich mich der Frist widersetzen?
7 Antworten
Weiter gehende Forderungen der Vermieterin leitet ihr einfach an eure Haftpflichtversicherung weiter. Die wirkt in dem Fall wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Der Schadensersatz ist ganz klar im BGB § 823 definiert.
Ihr dürft auf keinen Fall, da selbst etwas zahlen oder zusagen. Dann bleibt ihr auf dem betrag sitzen.
Danke 👍👍👍Das gibt mir noch mehr Mut.Ich habe Ihr gesagt,sie soll bitte alles weitere nur noch über unsere Versicherung klären.
.Sie setzt uns nun eine Frist den Restbetrag aus eigener Tasche zu bezahlen.Muss ich das zahlen und kann Sie weitere Schritte einleiten wenn ich mich der Frist widersetzen?
Nein, das darfst und musst du nicht zahlen. Alle weitere Forderungen meldest du deiner Privathaftpflichtversicherung, die sich um den Schaden kümmern.
Der Vermieterin steht nur der Zeitwert des beschädigten Fernsehers zu, keinen Cent mehr.
Auch die evtl. Schreiben eines Rechtsanwaltes, leitet ihr direkt an euren Haftpflichtversicherer weiter. Der Anwalt der Vermieterin sollte ihr das eigentlich selbst erklären.
Dann sende doch einfach die Briefe des Rechtsanwalts, bzw. der Vermieterin an deine Privathaftpflichtversicherung weiter, die haben ebenfalls Juristen, die diese Angelegenheit dann bearbeiten.
Die Vermieterin kann Euch gern verklagen, sie unterliegt. Widersprich ihrer Forderung und lasse es darauf ankommen.
Ich werde es so machen.👍Denn wir haben uns an alle Schritte gehalten die in so einem Fall nötig sind.Es stresst mich nur total.In der letzten Mail schrieb Sie"denken sie an die Frist und an den Mietvetrag,nachdem sie verpflichtet sind für entstandene Schäden aufzukommen."Wir haben doch alles gemacht und sind mit unserer Versicherung dafür aufgekommen
den Mietvetrag,nachdem sie verpflichtet sind für entstandene Schäden aufzukommen
Der Part könnte interessant sein. Was steht im Mietvertrag? Gibt es dort eine Regelung, wonach ihr für alle Schäden zum Neuwert haftet? Fraglich, ob ein solcher Passus wirksam wäre, aber wenn sie sich auf die vertragliche und nicht die gesetzliche Haftung bezieht, würde eure Haftpflicht leider nicht weiter helfen.
Ich versuche mal den Satz aus dem Mietvertrag zu formulieren :Der Mieter hat unverzüglich nach dem Einzug eventuelle Schäden oder Unreinheiten zu melden.Schäden,Mängel oder Verluste,die während der Mietzeit entstehen,hat der Mieter unverzüglich mitzuteilen und haftet für diese im vollen Umfang.So steht es da.
Hm, kann man sich sicherlich darüber streiten was "in vollem Umfang bedeutet". Ich würde es entspannt sehen und sämtliche Forderungen an die Haftpflicht weiterleiten.
In "vollem Umfang", ist aber eben der Zeitwert. Wenn sie für alte Einrichtung jetzt neue bekäme, verstößt das gegen das "Bereicherungsverbot"
Ihr bzw die Versicherung muss nur den Zeitwert ersetzen, damit ist die Pflicht getan. Natürlich kann sie weitere Schritte einleiten, wird aber grandios scheitern.
Ich würde meine Versicherung zusätzlich bitten der Dame die Rechtslage zu erklären -dann hast Du schneller ruhe bzw weniger stress - Alles Gute
Leider sind wir immer noch im Klinsch mit der Vermieterin.Sie hat uns jetzt mit dem Rechtsanwalt gedroht.Ich setze mal einen Ausschnitt aus der Email ein.
"Ein Verweis an Ihre Versicherung hilft uns in diesem Fall nicht weiter, da Sie mit uns den Mietvertrag für den Bungalow eingegangen sind.
Welche Versicherung Sie abschließen obliegt allein Ihrer Verantwortung.
Der Schaden ist meiner Schwester und mir als GbR entstanden, weshalb wir diesen von Ihnen einfordern.
Hierzu werden wir eine Frist bis zum 20.09.2023 notieren. Anschließend übergebe ich den Vorgang unserem Rechtsanwalt.