Ferienjob?

4 Antworten

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Beim Arbeitgeber ( AG ) gibst du an das es eine kurzfristige Beschäftigung sein soll, wenn möglich nicht mehr als 4 Wochen, je nach länge der Ferien, denn pro Jahr bleiben nur bis zu 1200 € Brutto ohne Berücksichtigung auf deine Leistungen, wenn diese in max.4 Wochen pro Jahr in den Ferien verdient würden.

Wenn du also dieses Jahr noch nicht gearbeitet hast, dann könntest du in den Sommerferien ( muss vorher beim Jobcenter gemeldet werden ) in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € Brutto ohne Anrechnung verdienen.

Würdest du in den 4 Wochen mehr verdienen, dann würden diese 1200 € Brutto ohne Anrechnung bleiben, auf das übersteigende Einkommen stünden dir dann nach § 11 b SGB - ll die ganz normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu.

Auch wenn du z.B. länger als diese max.4 Wochen arbeiten würdest, aber unter den 1200 € Brutto bleiben würdest, würde dann fiktiv berechnet was du in den max.4 Wochen an Brutto erzielt hättest und das bleibe dann ohne Anrechnung, auf das übersteigende Einkommen würde dann wieder fiktiv das Brutto und Netto ermittelt, darauf stünden dir dann wieder die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu.


Mobeen 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 20:07

Vielen Dank! Hat mir sehr geholfen :)

auf Ferienjob Basis

Sowas gibt es meines Wissens nach nicht. Dein Arbeitgeber bzw. seine Personalverwaltung bzw. der Steuerberater des Arbeitgebers sollte wissen, wie Du anzumelden bist.

Was das ALG 2 betrifft - nach meinem Wissen ist der Verdienst aus einem Ferienjob bis zu aktuell 2.400 € (Sonderregelung) anrechnungsfrei. Normal ist der Betrag niedriger.

Ansonsten gelten die im ALG 2 - Bezug üblichen Einkommensfreibeträge, die Du ergoogeln kannst.


isomatte  22.06.2020, 11:19

Noch ist dazu in den Fachlichen Weisungen zu den §§ 11 - 11 b SGB - ll nicht von 2400 € Freibetrag zu lesen, die in den Ferien pro Jahr ohne Anrechnung lieben.

Diese besagten 2400 € Freibetrag waren bzw.sind theoretisch auch vorher schon möglich gewesen, sollte das dann mit den 2400 € Freibetrag für Ferienarbeit tatsächlich zutreffen.

Dann sollte es ja nicht mehr lange dauern bevor die Weisungen auf den neusten Stand gebracht werden.

Denn wenn man z.B. wie im Normalfall in den Ferien in 4 Wochen pro Jahr Vollzeit gearbeitet hätte, dann würde man ganz sicher mehr als nur 1200 € Brutto bekommen und auf den übersteigenden Betrag gelten dann wieder die ganz normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Also die ersten 100 € vom Brutto blieben von übersteigendem Einkommen ohne Anrechnung, so könnte man dann theoretisch pro Jahr auf 2400 € Freibetrag kommen, wenn man in den verbleibenden 11 Monaten dann auch Erwerbseinkommen von min.100 € Brutto erzielen würde.

Dir wird nichts abgezogen aber deinen Eltern .