ALG II, Ferienjob, Bafög??

4 Antworten

Das Jobcenter bekommt nichts, dein Einkommen wird dir nur dementsprechend auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, deine Eltern bekommen dann weniger oder auch gar nichts mehr für dich gezahlt und dann musst du deine Anteile entsprechend dann selber an deine Eltern zahlen.

Schüler an allgemein - und berufsbildenden Schulen die unter 25 Jahre alt sind können die Sonderregelung bei Anrechnung von Einkommen nutzen, wenn sie dieses in den Ferien erzielen.

Sie dürfen dann pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf ihren Bedarf verdienen, würde mehr verdient, dann gelten auf den übersteigenden Betrag die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Wie viel Personen wohnen denn im Haushalt, was muss an gesamter Warmmiete gezahlt werden, was zahlen die Eltern an monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, was bekommst du an Bafög - gezahlt, bekommst du das Bafög - auch in den Ferien weiter, gehst du nach den Ferien weiterhin zur Schule, würdest du wegen deinem Job mehr als z.B. 70 € für berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten zahlen müssen ?

Sollte deine Schulform nicht allgemein - bzw. berufsbildend sein, dann würde das mit dem Ferienjob Zuverdienst nicht möglich sein, dann käme nur der normale Freibetrag auf Erwerbseinkommen in Betracht.

Bevor ich hier eine Rechnung aufmache, sollten erst einmal die Fragen geklärt werden, dann kann ich mich gleich nach deiner Situation richten und berechnen.

Dir wird überhaupt NICHTS abgezogen!
Da hast du einiges falsch verstanden.
Wenn du arbeitest, bekommst du ganz normal dein Gehalt!

Aber wenn du arbeitest, wird erwartet, dass du davon auch einen Teil deines Lebensunterhalts SELBST bezahlen kannst.
Genau so, wie jeder normale Arbeitnehmer von SEINEM Gehalt SEIN Essen, Trinken, Kleidung, Miete, Strom,... bezahlt.

Wenn du arbeitest und Geld verdienst, bekommen deine Eltern weniger ALG2 für DEINEN Anteil an der Bedarfsgemeinschaft, weil du diesen Anteil SELBST bezahlen kannst von deinem Gehalt.

Beim BAföG wird das nicht angerechnet, aber beim ALG2 deiner Eltern wird es abgezogen, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

Der Verdienst wird deinen Eltern angerechnet.