Ferienjob=Minijob?
Gibt es einen Unterschied zwischen Ferienjob und 450 Basis?
4 Antworten
Ja klar gibt es diesen - zeitlich, sozialversich.technisch und steuerlich:
Falls beim 450-Euro-Minijob, also einer geringfügigen Beschäftigung auf Dauer, der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet für den Minijobber, dann muß dieser Minijoblohn nicht in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden, da ja dann bereits pauschalversteuert.
Somit bleiben nur noch die 3,6% RV-Pflichtbeitrag als Abzug: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Bei der kurzfristigen Beschäftigung für max. 3 Monate z.B. als Ferienjob, ist dies gerade umgekehrt: dieser kuzfristige Minijob ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Jedoch wird dir als Single in Lohnsteuerklasse 1 erst ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1125€ die Lohnsteuer einbehalten; wobei die evtl. zuviel einbehaltene Lohnsteuer im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung vom Finanzamt rückerstattet wird ;-))
Der Steuer-Grundfreibetrag für Singles beträgt dabei aktuell im Jahr 9.744€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale; also ingesamt sind 10.744€ einkommensteuerfrei für das Jahr 2021!
Gruß siola55
Ein Minijob kann ganzjährig ausgeübt werden. Wobei ein Ferienjob meist in der Sommerzeit ausgeübt wird. Ein Minijob beschreibt eine Tätigkeit die auf 450€ Basis stattfindet.
Wenn du in deinem Ferienjob mehr als 450 Euro im Monat verdienst, dann ist das kein Minijob.
...sondern eine kurzfristige Beschäftigung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Ja.
Wir haben zurzeit in unserem Betrieb mehrere Ferienjobber, die verdienen weit mehr als 450€.
Ja klar - diese Feriejobber dürfen in den max. 3 Monaten unbegrenzt hinzuverdienen!
Der Ferienjob für ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei als kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten!
Der 450-Euro-Minijob ist als geringfügige Beschäftigung genau das Gegenteil: seit 2013 besteht Rentenversich.pflicht und der Minijoblohn muß nicht in einer Ek-Steuererklärung angegeben werden, fall der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet für den Minijobber ;-))