Fensterverschmutzung nach Bauarbeiten beim Nachbarn

3 Antworten

Tolle Nachbarn! 

Aber wenn euch der Frieden in der Nachbarschaft wichtig ist,dann lasse die reinigen!

Oder putze die selber!

Ein Anrecht auf eine Reinigung haben die meiner Meinung nach. Da ihr diese ja auch verschmutzt habt!


Antisozialist  05.03.2015, 09:02

was hat das denn mit tollen nachbarn zu tun?


sie sind tolle nachbarn, leute mit anstand hätten von sich aus eine reinigung angeboten

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ohrmy100 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 09:32
@Antisozialist

Tja, wenn man nur eine Seite kennt, kann man solchen Kommentar gern abgeben. Es handelt sich hier um Nachbarn, die alles dürfen und sich über alles und jeden beschweren. Die Fernsterreinigung übernehmen wir eh...

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DerBube01  05.03.2015, 10:45
@Antisozialist

@ Antisozialist

Das ist Ansichtssache! Wenn man die Fassade Renoviert / Saniert müsste man ja Täglich ggf. Wöchentlich dort die Fenster reinigen. Da es sich um sogenannte Sanierung handelt muss man als Nachbar damit rechnen das es Stauben könnte!

Es gibt Nachbarn die sind echt nette Menschen die Verständnis haben und es gibt Nachbarn die am besten sich ein Haus auf dem Friedhof suchen um Ruhe zu haben!

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BGB § 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.


Also dürft ihr auch die Fensterreinigung zahlen. Oder selber putzen.

Dem von Strolchi genannten Paragrafen steht dieser Paragraf entgegen:

§ 906 Abs. 1 S. 1 BGB 

Danach muss ein Eigentümer Einwirkungen auf sein Grundstück durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche sowie Erschütterungen u.ä. dulden, soweit diese die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. 

Was eine unwesentliche Beeinträchtigung ist regelt § 906 Abs. 1 S. 2 BGB.


Antisozialist  05.03.2015, 09:04

ja, er muss sie dulden, da steht aber nicht, dass er dafür nciht entschädigt werden muss


da ist ein großer unterschied


du musst auch eine enteignung dulden, wenn die stadt dein land für ne straße braucht


du wirst dann trotzdem entschädigt

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ProRatione  05.03.2015, 09:08
@Antisozialist

Nicht so ganz richtig.

Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 906 BGB besteht nur für den Fall, dass die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung des Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. Das muss aber im Einzelfall festgestellt werden.

Eine Verschmutzung der Fensterscheiben ist zumutbar, da sie auch im übrigen Gebrauch regelmäßig verschmutzen.


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ohrmy100 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 09:29
@ProRatione

Tja, wenn man nur eine Seite kennt, kann man solchen Kommentar gern abgeben. Es handelt sich hier um Nachbarn, die alles dürfen und sich über alles und jeden beschweren. Die Fernsterreinigung übernehmen wir eh...

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