Darf mein Nachbar tagsüber fast dauerhaft Musik hören?
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich lebe in einem EFH mit einer Terrasse die gegenüber der Terrasse des Nachbarhauses (Familie mit mehreren Kindern/Jugendlichen) nur durch eine dünne Wand abgetrennt ist. Leider läuft auf der Terrasse des Nachbarhauses sehr häufig Musik, im Sommer fast jeden Nachmittag bzw. am Wochenende fast durchgängig. Diese Musik hat keine Diskolautstärke, aber sie ist auf unserer Terrasse deutlich zu hören, sodass es beinahe nicht möglich ist, auf der Terrasse zu entspannen ohne die Musik der Nachbarn zu hören. Ein Gespräch mit der Bitte diese Musik auf das Innere des Hauses bzw. auf einige besondere Grillabende zu reduzieren war bisher erfolglos.
Daher die Frage, ob ich hier überhaupt irgendeine Handhabe habe um dagegen vorzugehen? Hat evtl. jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir hier Tipps geben? Wie gesagt, mich stören weder laute Gespräche noch das laute Spielen der Kinder, nur die Musik empfinde ich als sehr störend.
Danke im Voraus und Viele Grüße,
Peter
6 Antworten
Bei einer anhaltenden oder wiederholten Lärmbelästigung durch Nachbarn sollten Betroffene zunächst das persönliche Gespräch suchen. Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig, ist ein Lärmprotokoll zu führen, um die Lärmbelästigung zu dokumentieren.
Erst als letzter Schritt sollte die Polizei gerufen werden. Eine anhaltende Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Allerdings nur dann, wenn die Allgemeinheit – also die gesamte Nachbarschaft – von dem Lärm betroffen ist oder der Lärm so laut ist, dass eine Gesundheitsgefährdung für eine einzelne Person besteht.
Wer zur Miete wohnt, kann sich auch an seinen Vermieter wenden. Dieser muss sich im Rahmen seiner allgemeinen Schutzpflicht i.S.d. § 536 BGB darum kümmern, dass die Ruhezeiten eingehalten werden. Tut er dies nicht, haben die betroffenen Mieter unter Umständen das Recht zur Mietminderung.
Quelle:
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/laermbelaestigung-durch-nachbarn/
Es gibt ja sowas wir ne Hausordnung. Schau nach, was da drin steht. Man kann auch mal versuchen, das Gespräch mit dem Vermieter zusammen zu suchen. Schließlich geht es hier ja auch um den allg. Hausfrieden. Grundsätzlich jedoch, musst du das leider dulden.
Hi, peterp3 !
Ich versuche mich kurz zu fassen:
1. Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr ist einzuhalten.
Ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt.
Unternehmen kannst du nur etwas, wenn gegen diese beiden Punkte verstoßen wird.
Mit lieben Grüßen, Renate. 🎼🎵🎶
Ich lebe in einem Reihen Haus und habe auch die ganze Zeit Musik an. Juckts jemand? Nein.
hör immer gleichzeitig deutsche Marschmusik oder Heino greatest Hits