Fake-Produkt - Zoll?
Hi Leute!
wie sieht es eigentlich mit dem Zoll aus, beim Kauf eines gefälschten Produktes aus Fernost? Muss man Sorgen haben, wenn man einmalig ein Produkt bestellt?
7 Antworten
Dem Zoll liegen von allen namhaften Markenrechtsinhabern Anträge auf Grenzbeschlagnahme vor.
Der Zoll ist dann nach Markengesetz bei der Kontrolle von Sendungen aus dem EU Ausland verpflichtet Fälschungen zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter der betroffenen Unternehmen darüber zu informieren.
Nein, Sorgen machen muss man sich nicht.
Man muss sich nur darauf einstellen, das man für etwas bezahlt was man dann nicht bekommt weil der Zoll es einbehält und vernichtet, wenn sie es finden.
Die Ware wird vernichtet, Du bekommst eine Rechnung für die Vernichtung der Ware.
Je nach Produkt, kannst Du auch noch eine Anzeige vom Hersteller erhalten.
Du schreibst "gefälschten Produkt" - dir ist damit absolut klar das du damit Betrüger unterstützt. Ekelt einen das nicht selber an?
Was passieren kann ist Vernichtung > Abmahnung.
Ich weiss nicht was der LV Anwalt als Streitwert berechnet, aber gehe mal von vielen EUR 100 Gebühren aus.
Wenn dir die Tasche gefällt dann schaue dich in der EU um die mit gebrauchten und zertifizierten LV Produkte handeln. Dann hat man ein echtes Produkt mit dem man sich nicht schäbig fühlt.
Als Verbraucher, der ein einziges Exemplar eines nachgeahmten Markenprodukts für sich selbst kauft, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.