Fahrverbot: Führerschein vor Beginn Rechtskraft abgeben?
Hallo zusammen,
muss leider meinen Führerschein abgeben, weil ich außerorts etwas schneller gefahren bin. Das Bußgeld kam noch die Woche an und ich würde gerne meinen Führerschein schon nächste Woche abgeben, d.h. schon Beginn der Rechtskraft des Schreibens. Ich habe nicht vor Einspruch zu legen. An sich habe ich nach Eintritt der Rechtskraft 4 Monate Zeit. Zeitlich passt es mir aber jetzt den Führerschein abzugeben.
Meine Frage ist, ob es überhaupt möglich ist den Führerschein vorzeitig abzugeben ohne irgendwelche Konsequenzen/ Nachteile? Wie gesagt, sowas passiert mir das Erste mal und deshalb weiß ich nicht, wie sowas abläuft.
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Mit Zahlung des Bußgeldes erlangt der Bußgeldbescheid Rechtskraft.
Ab dann kannst Du auch das Fahrverbot antreten.
Bezahlt habe ich schon. Das heißt die Rechtskraft ist schon eingetreten?
Du gibst den FS dann ab, wenn Du den Zeitraum dafür benannt bekommst und nicht dann, wenn es Dir grade in den Kram paßt
SO wie es schon Tausende vor Dir auch schon getan haben
Man kann den Führerschein auch schon vor Rechtskraft abgeben. Dazu muss man dann einen Rechtsbehelfsverzicht ausfüllen. Damit verzichtet man auf jegliche Rechtsmittel.
Genau so. Selbst bei Zahlung des Bußgelds kann es ja bedeuten, dass ich nur gegen das Fahrverbot im Widerspruch vorgehen will. Aber durch konkludentes Handeln, also der Zahlung und dem Abgeben des Führerscheins, tritt die Rechtskraft ein, da hier ein faktischer Widerspruchsverzicht angenommen werden muss.
Das stimmt nicht.