4 Monatsfrist Fahrverbot?

3 Antworten

Ich habe einen Brief bekommen da stande ich habe ein Fahrverbot von einem Monat ich habe 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben

Also, du musst den Führerschein innerhalb von 4 Monaten abgeben. Und hast ihn dann einen Monat lang nicht.

ich habe ihn bislang noch nicht abgegeben der Brief kam am 13.10.2022

Das heißt, du musst den Führerschein spätestens am 13.02. abgeben.

ich brauche unbedingt am 18.02 mein Führerschein

Dann musst du den Führerschein halt so zeitig abgeben, dass du ihn am 18.02. schon wieder zurück hast. Also spätestens am 17.01., wobei einige Tage früher sicher nicht schadet.

Was von der Zeit ganz offensichtlich nicht mehr hinhaut. Sprich, der Zug ist abgefahren.

darf ich noch am 18. fahren?

Wenn du den Führerschein bisher noch nicht abgegeben hattest, nein.

meine Frage ist ich brauche unbedingt am 18.02 mein Führerschein

Dann wird es jetzt wohl Zeit, einen Plan B zu erdenken, für den du keinen Führerschein brauchst.

darf ich noch am 18. fahren?

Nein.

Hallo 7Innocent7,

Ich habe einen Brief bekommen da stande ich habe ein Fahrverbot von einem Monat ich habe 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben 

Das bedeutet nicht, dass Du ab Zugang des Briefes noch 4 Monate Zeit hättest, um Deinen Führerschein abzugeben, sondern dass Du ab Zugang des Briefes innerhalb von 4 Monaten Deinen Führerschein für 1 Monat abgeben musst; d.h. er muss spätestens mit Ende der Frist abgegeben sein.

Ich kann nicht ganz verstehen, warum man sich nicht rechtzeitig darum kümmert, ein passendes Zeitfenster dafür zu finden, wenn man mehr als ein Vierteljahr – nämlich ein "Dritteljahr" – dafür Zeit hat, aber Du wirst Deine Gründe gehabt haben. Ob Deine Gründe dafür wichtig genug waren, dürfte auf einem anderen Blatt stehen.

Wenn Du das nicht fristgerecht machst, kann es enorme Konsequenzen haben; auch ein kompletter Widerruf der Fahrerlaubnis und befristete Sperre für den erneuten Erwerb kann in den Bereich des Möglichen kommen. Dann fängst Du halt erst ein Jahr später in der Fahrschule wieder von Null an. Das solltest Du Dir ersparen.

Also geh lieber zur genannten Stelle und gib das Ding ab, und organisiere gleich noch alles um, was Du eigentlich selber fahren müssen hättest. Nötigenfalls kannst Du Dich noch von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, aber auch dafür bist Du verdammt spät dran ... .

Liebe Grüße 🙂