Kann ich das Fahrverbot umgehen wenn ich beruflich Kurierfahrer bin und meinen Job verlieren würde ohne Führerschein?
Ich würde dann mit einem höheren Bußgeld einverstanden sein.
6 Antworten
Wegen was gab es denn das Fahrverbot?
Wäre unter Umständen möglich.
Dein Arbeitgeber müsste Dir bestätigen, dass Du den Führerschein beruflich brauchst und keinen so langen Urlaub am Stück nehmen kannst.
Dann könnte gegen eine hohe Geldbuße aufs Fahrverbot verzichtet werden. Aber das ist dann eine richtig hohe Geldbuße, wir reden da über 4- stellige Beträge. Nicht dass Du denkst, es seinen lediglich ein paar € mehr.
Wenn das Fahrverbot aber wegen Alk oder Fahrerflucht war, dann hast Du keine Chance.
Wenn es nur deshalb ein einmonatiges Fahrverbot ist, weil du einmalig zu schnell gefahren bist und dies dein erstes Vergehen im Straßenverkehr war, geht das.
Wenn das Fahrverbot deshalb erteilt wurde, weil du was gefährliches gemacht hast oder wenn es nicht ein Fahrverbot ist, sondern eine Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. weil du nicht geeignet bist, ein Fahrzeug zu führen), gibts keinen Spielraum.
Nein, weil das Fahrverbot nur das kleinere Übel ist (könntest ja einfach 4 Wochen Urlaub nehmen) und der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde noch kommt.
Warum fragst du dann, wenn du einen Anwalt hast, der "dich da raus kickt"?
In deinem Fall, wird dein Anwalt nicht mehr viel ausrichten können außer dir kosten zu verursachen. Du bist aufgrund deiner Erkrankung nicht geeignet ein KFZ zu führen
Aber sicher, du kannst dir einen Anwalt leisten und willst ja nicht in die Türkei abhauen, weil du davon so überzeugt bist..
Er hat nicht nur Schizophrenie. Ich erkenne auch Merkmale einer bipolaren Störung.
Kein Mensch stellt über 70 Fragen zum gleichen Thema.
Kein Mensch lässt auch soviel Meldungen dazu mit "Freigabe des Inhalts. Der betroffene Inhalt verletzt weder unsere Richtlinien noch verstößt er gegen geltendes Recht" abblitzen...
Man könnte meinen, das ist auch so ein GF- erfundener "Deckel92" der einen hier Tag und Nacht unterhält..
Nein, das geht nicht. Auf sowas nimmt man schon lange keine Rücksicht mehr. Schon gar nicht mit deiner Vorgeschichte
Nein, das musst du dir vorher überlegen. Dem Gericht ist das vollkommen wurscht, ob du damit arbeitslos wirst oder nicht. Du hättest ja vernünftig fahren können.
Mein Anwalt kickt mich schon da raus mach dir keine Gedanken.