Fahrverbot nach Rechtskraft gültig. Bin im Urlaub und kann Führerschein nicht abgeben?
Habe mehrere Fahrverbote und muss nach Rechtskraft des Bescheids meinen Führerschein abgeben. Bin aktuell im Urlaub und wollte wissen, was passiert wenn ich den Lappen nicht abgeben kann. Also erst wenn ich wieder in Deutschland bin?
4 Antworten
Bin im Urlaub und kann Führerschein nicht abgeben?
Für sowas gibt es Kurierdienste. Die sind nicht ganz billig, aber der Lappen kommt schnell und relativ sicher an.
Dann informierst Du umgehend die zuständige(n) Behörden von Deinem Urlaubsort am besten erst mal telefonisch dahingehend, dass Du Deine FE momentan nicht direkt in Verwahrung geben kannst.
Im Inland kannst Du Deiner Pflicht termingerecht bei jeder regional ansässigen Polizeidienststelle nach kommen. Im Auland weiss ich leider nicht so genau, ob Du Deiner Abgabepflicht auch bei dortigen PD durch Abgabe der FE nachkommen könnest.
Erstmal nichts. Dein Fahrverbot beginnt ab Rechtskraftdatum. Die Frist, bis das Fahrverbot endet, beginnt aber erst, wenn du den Führerschein abgibst. Das heißt, je später du ihn abgibst, desto länger dauert unterm Strich dein Fahrverbot.
Einfaches Rechenbeispiel:
Dein 1-monatiges Fahrverbot beginnt am 01.07.2023
Du gibst deinen Führerschein am 01.07.2023 ab.
Dein Fahrerbot endet 1 Monate nach Abgabe, also am 31.07.2023 um 23:59 Uhr.
Du darfst in der Zeit vom 01.07.2023-31.07.2023 kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen.
Dein 1-monatiges Fahrverbot beginnt am 01.07.2023
Du bist aber im Urlaub und gibst Führerschein erst am 10.07.2023 ab.
Dein Fahrerbot endet 1 Monate nach Abgabe, also am 09.08.2023 um 23:59 Uhr.
Du darfst in der Zeit vom 01.07.2023-09.08.2023 kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen.
Wenn es schon rechtskräftig ist, geht da nichts mehr.
Aber ansonsten würde ein Einspruch alles rauszögern ja.
Du weißt, dass du beim ersten Fahrverbot 4 Monate Zeit hast, dieses anzutreten?
Muss ich auch eine Begründung vorerst angeben?
Hui, ähm das übersteigt mein Wissen. Aber ich denke nicht... musst du bei einem Einspruch ja eigentlich nie...
Es kann fristgerecht Einspruch erhoben werden der aufschiebende Wirkung hat. Probleme kônnte es jedoch geben wenn du bei dem angesetztem Gerichtstermin im Ausland bist.
Die cops bzw Führerscheinbehörde wollen eigentlich eh lieber das man den Lappen per Einschreiben mit Rückschein schickt.
Die cops bzw Führerscheinbehörde wollen eigentlich eh lieber das man den Lappen per Einschreiben mit Rückschein schickt.
Rückschein ist meist sinnlos und nachteilig. Sinnvoll ist ein Einwurfeinschreiben. Im Ausland, je nach Land aber eher Kurierdienste nutzten.
Dankeschön. Kann ich auch einen Einspruch schreiben um die Frist zu verlängern? Muss ich auch eine Begründung vorerst angeben?