Fahrrad mit Autoanhänger erlaubt?

3 Antworten

Nein, darf man nicht.


migebuff  13.08.2021, 15:48

In welchem Gesetz hast du das gelesen?

Warum sollte man das nicht dürfen? Ein Fahrzeug mit Tretantrieb darf auch 4 Räder haben. Und ein Fahrradanhänger darf die Abmessungen eines jeden anderen Fahrzeuges haben: 2,55 breit und 4 m hoch.

Wie du solch ein Monstrum nur mit Tretantrieb bewegen willst, ist allerdings dein problem.


Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 15:28

Vielen Dank für die erste hilfreiche Antwort, ich hatte alles in einer Frage erklärt, wurde aber gelöscht. Ich Treibe es mit einem Bafang BBS02 an 750w auf 250w gedrosselt, wenn er so viel kann aber nicht muss, ist besser. Ich muss nur einmal eine kleine Strecke damit abreissen.

Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 15:48
@holgerholger

Es hat ja 250w wie ein E-bike, Es bietet ja nur Tretunterstützung. Er kann zwar 750w, aber die Polizei geht davon aus, dass man bei einer Kontrolle ja nicht schnell einen Computer an den Motor anschliessen kann, und es wieder umprogrammiert. Es gibt viele Youtuber, die bei der Versicherung und der Polizei nachgefragt haben, alle haben Ok gegeben. Meine wichtigere Frage währe, ob der Anhänger so erlaubt ist, die Maße passen ja, aber es ist halt ein uralter Wohnwagen, der nix wiegt, Eriba

Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 20:37
@holgerholger

Ja das ist schon relativ, aber meine Bremsen werden richtig gut sein, hinten Vw t2 Transporter Trommelbremsen, und vorne vom Quad mit guten Scheibenbremsen, der Rest wird leicht, und ein Vw Bus T2 wiegt ja schon 1,5 Tonnen, und der darf glaube 1,2t ungebremste Anhänger ziehen, mein Gefährt wiegt da ja schon mal weniger. Ich hatte Fotos eingestellt und jemand hat direkt Angeber geschriben. ((::::

holgerholger  13.08.2021, 20:56
@Orangenwesty

Der VW-Bus hatte 47 PS, der kann den Eriba locker ziehen. Du hast 1/4 PS, da ziehst du nix.

Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 21:49
@holgerholger

Ich bin auch sehr gespannt, wie schwer es zu fahren sein wird, ich bin neulich ohne E-bike Motor gefahren, das ging echt leicht, und zwar zu zweit. Ich denke schon, es gibt ja viele Videos auf Youtube, wo Leute 300kg Anhänger ziehen, Alex Tek wiegt etwa 120kg, sein Anhänger 300kg. https://www.youtube.com/watch?v=Kwf1jXyYrV8&t=265s und das mit einem stinknormalem E-Bike. Egal ich kann ja in ein paar Wochen berichten wie es so geworden ist.

Es gibt keine maximalen Maße für Fahrräder und Anhänger. Dementsprechend gelten für Fahrrad und Fahrradanhänger prinzipiell dieselben maximalen Maße wie für alle anderen Fahrzeuge, die nicht z.B. Busse, Landwirtschaftliche Fahrzeuge oder sonstwie bevorzugt sind:

  • maximale Länge: 12 m
  • maximale Höhe: 4 m
  • maximale Breite: 2,55 m

Bei Fahrrad + Anhänger musst du mit der Gesamtlänge allerdings aufpassen, dass du eine Gesamtlänge von 18 m nicht überschreitest.

Nicht berücksichtigt ist, dass jeweils auch Ladung nach hinten überstehen darf.

Bei einem 2,55 m breiten und 4 m hohen Fahrradanhänger wirst du allerdings Fragen beantworten müssen, wie du denn von deinem Fahrrad nach hinten schauen willst. Das musst du natürlich können!

Kurioserweise gibt es zwar keine speziellen Regeln für Fahrradanhänger, aber für Kraftrad-Anhänger; diese dürfen nämlich max. 1 m breit sein.

Und wenn dein Fahrrad einen Hilfsmotor hat (Mofa), dann darfst du max. 1 m breit, 4 m lang und 2,50 m hoch sein.

Viel Spaß beim Lesen!


Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 16:57

Oh und noch eine Frage, die mir gerade noch eingefallen ist, steht irgendwo was über Bremsen? es gibt da ja dieses Merkblatt, dass aber ja kein Gesetz ist.

Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 23:59
@Orangenwesty

Und du meinst jetzt ernsthaft, dass eine Fahrradbremse, die ein Gewicht von 100 kg sicher bremsen kann und mit 130-140 kg noch klarkommt, mal eben 600-700 kg bremsen können muss? Also mal eben das 6-7fache an kinetischer Energie in Wärme umsetzen können muss, ohne dabei zu überhitzen?

Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, ich verwende für das Tretauto die Bremsen von dem Auto, NICHT von dem FAHRRAD. Eine AUTOBREMSE ist ja für soviel Gewicht konzipiert, da wird der Gutachter bestimmt sagen, dass das ausreicht. Eine Fahrradbremse, ich bin ja nicht verrückt!!! Vorne wie gesgt auch eine Quad-Scheibenbremse.

Sorry, also wenn du das ernsthaft glaubst, scheinst du in einem Alter zu sein in dem man um diese Uhrzeit ins Bett gehört. Oder sonst wie den Kontakt zur Realität verloren zu haben.

Ich bin übrigens 15, jede Frage darf gestellt werden. Ich dachte, dass sie verstanden haben, dass es AUTOBREMSEN SIND, die im TRETAUTO Platzt finden. Ich kann halt leider kein Bild einstellen. Den Bezug zur Realität verloren, ich würde es eher übertriebene Teorie nennen. Oder halt falsch verstanden, egal lassen wir das. Viele Grüsse und Danke für ihr Wissen!!

Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 16:50

Ah ok, vielen dank, dass hilft mir sehr weiter und gibt mir recht, dass das so erlaubt ist, wie ich es vorhabe. Nach hinten zurückschauen, das ist denke ich erlaubt, der Wohnwagen kann ja auch an Autos angehängt werden.

Gibt es dann auch sowas wie einen Bestandsschutz, wenn die Gesetzte irgendwann geändert werden, weil sowas zu viele Leute machen.

RedPanther  13.08.2021, 17:13
@Orangenwesty
Nach hinten zurückschauen, das ist denke ich erlaubt, der Wohnwagen kann ja auch an Autos angehängt werden.

Diesen Teil hast du missverstanden:

Du musst während der Fahrt, also wenn du auf dem Fahrrad sitzt, sehen können ob sich ein Auto hinter deinem Anhänger befindet. Also entweder über den Anhänger drüber gucken, mit Fenstern durch oder mit Spiegeln dran vorbei.

der Wohnwagen kann ja auch an Autos angehängt werden.

Ja... und wenn die Rückspiegel des Autos nicht breit genug sind, um am Wohnwagen vorbei nach hinten zu schauen, muss man am Auto Zusatzspiegel montieren. Damit man wieder dran vorbei gucken kann.

Gibt es dann auch sowas wie einen Bestandsschutz, wenn die Gesetzte irgendwann geändert werden, weil sowas zu viele Leute machen.

Normalerweise wird ein Gesetz geändert, weil man gemerkt hat dass die frühere Regelung schlecht war. Also macht ein Bestandsschutz normalerweise keinen Sinn und wird nur dann eingeführt, wenn eine Umsetzung des neuen Gesetzes einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde (man kann z.B. nicht Millionen Wohnhäuser abreißen und neu bauen, wenn sich die Bauordnung geändert hat).

Oh und noch eine Frage, die mir gerade noch eingefallen ist, steht irgendwo was über Bremsen?

Da bin ich überfragt. Aber du wirst wohl kaum jemandem erzählen können, dass du mit Fahrradbremsen, die dafür gedacht sind vielleicht 150 kg Gewicht zu bremsen, geeignet sind um einen 750 kg Anhänger zu bremsen. Also würde ich sagen, dass auch ein kleiner Wohnwagen mindestens eine Auflaufbremse haben muss.

RedPanther  13.08.2021, 21:47
@Orangenwesty

Es geht nicht darum, ob du deine Bremse gut findest.

Sondern es geht darum, ob der Hersteller in seine Benutzungshinweise geschrieben hat, dass sie dafür geeignet ist ein Gefährt zu bremsen, das um ein Mehrfaches schwerer ist als ein Fahrrad.

Denn wenn irgendwas passiert, wird man sich allein für solche Schriftstücke interessieren.

Orangenwesty 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 22:03
@RedPanther

Bedeutet das, wenn du z.b. Magura bremsen hast, dass du bei einem Unfall mit einem solchen schweren Hänger ein Schriftstück von Magura brauchst? Ich habe eine Trommelbremse von einem Auto, dass 2,3t mit Anhänger wiegen darf, da denke ich mir halt: Mein ,,Zugfahrzeug wiegt vielleicht mit 2 Personen 230kg, der Anhänger wiegt etwa 250kg, sind etwa 500kg, wenn das Auto zu dem die Bremsen gehören 2,3t Gesamtgewicht hat, dann hält das doch auch bei mir die 20km(h abzubremsen, bei einem Berg vielleicht auch mal 40kmh. Ausserdem haben die Autobremsen bestimmt eine Betriebserlaubnis.

RedPanther  13.08.2021, 22:16
@Orangenwesty

Du vergleichst jetzt nicht wirklich die Bremsen eines Autos, das mit 750 kg ungebremster und ansonsten gebremster Anhängelast konzipiert ist, mit einer Fahrradbremse?

Schaue doch mal bei deinen Bremsen rein. Bei vielen Fahrradbremsen wirst du z.B. feststellen, dass sie nicht an Tandems verwendet werden sollen, weil sie das Gewicht nicht verkraften. Das sind keine 100 kg Zusatzgewicht.

Und du meinst jetzt ernsthaft, dass eine Fahrradbremse, die ein Gewicht von 100 kg sicher bremsen kann und mit 130-140 kg noch klarkommt, mal eben 600-700 kg bremsen können muss? Also mal eben das 6-7fache an kinetischer Energie in Wärme umsetzen können muss, ohne dabei zu überhitzen?

Sorry, also wenn du das ernsthaft glaubst, scheinst du in einem Alter zu sein in dem man um diese Uhrzeit ins Bett gehört. Oder sonst wie den Kontakt zur Realität verloren zu haben.

Bedeutet das, wenn du z.b. Magura bremsen hast, dass du bei einem Unfall mit einem solchen schweren Hänger ein Schriftstück von Magura brauchst?

Nein. Man wird dich fragen, ob das geeignete Bremsen für dein Gespann waren. Man wird feststellen, dass der Hersteller die Bremsen für normale Fahrräder vorgesehen hat.

Dann wird man dich fragen, was dich zu der Ansicht verleitet hat, diese Bremsen könnten für dein Gespann geeignet sein. Also mal eben ein Mehrfaches dessen abbremsen, wofür der Hersteller sie konzipiert hat.

Und wenn du da nicht sinnvoll (aus Sicht eines Gutachters!) erklären kannst, warum die Bremsen geeignet waren, bist du halt jemand, der irgendwelche Experimente mit vollkommen ungeeignetem Material gemacht hat. Und womöglich auch noch ernsthaft glaubte, dass es gut geht.