Fahrrad entgegen der Einbahnstraße im Unfall verwickelt - Schuldfrage?

6 Antworten

Salue

So einfach ist das nicht. Grundsätzlich gilt ein Vertrauensprinzip, das heisst man darf als Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass die anderen die Gesetze einhalten. Andererseits muss man jederzeit regieren können, auch wenn nicht reguläre Verkaufsabläufe stattfinden.

Das machen die Versicherungen untereinander ab. Man meldet dies der Haushaltversicherung oder Haftpflichtversicherung und wartet ab.

Irgendwann bekommt man Bericht, dass der Fall mit einer Zahlung abgeschlossen sei.

Das lustige ist nämlich, dass schlussendlich die Autoversicherung bezahlt. Hier spielt das Kausalrisiko mit. Wer ein grosses Gerät im öffentlichen Verkehr bewegt, hat ein grösseres Risiko als jemand der auf einem Velo strampelt. Die Autoversicherung bezahlt, weil faktisch das Auto schuld ist, weil es überhaupt existiert hat.

Eigentlich logisch, aber auf Anhieb kaum zu verstehen.

Tellensohn

Sie hat sich ordnungwidrig verhalten und damit wird sie für den Schaden aufkommen müssen. Sie soll es ihrer Hauftpflichtversicherung melden.

Schwierig und nur anhand der von dir gelieferten Informationen nicht zu entscheiden.

Ich gehe mal davon aus, dass die Einbahnstraße nicht für Radfahrer freigegeben war. Das hättest du sonst vermutlich erwähnt.

Grundsätzlich hat der Autofahrer natürlich als "stärkerer" gegenüber dem "schwächeren" Fahrradfahrer besondere Umsicht walten zu lassen. Also auch wenn ich sehe, dass mir jemand die Vorfahrt nimmt, darf ich ihm nicht ohne Rücksicht auf Verluste reinbrettern. Hat der Autofahrer gestanden und der Fahrradfahrer hat sich an ihm "vorbeigequetscht", könnte der Autofahrer aus der Sache komplett rauskommen. Hat der Fahrradfahrer gestanden und der Autofahrer ist einfach durchgezogen, wird der Autofahrer den Löwenanteil der Verantwortlichkeit tragen. Sind beide aneinander vorbeigefahren, könnte es hier irgendwo zwischen 20:80 und 80:20 ausgehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

FlockeFindet 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:40
Ich gehe mal davon aus, dass die Einbahnstraße nicht für Radfahrer freigegeben war. Das hättest du sonst vermutlich erwähnt.

Korrekt, die Straße war in die andere Richtung nicht frei. Entsprechend war sie in der Situation ein Geisterfahrer.

Das Auto ist auch nach der Berührung noch gute 5 Meter weitergefahren, hat also entsprechend nicht gebremst. Das wurde dann mit "Ich hab Dich gesehen" verteidigt.

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Wenn man sieht, dass es knapp werden könnte oder nicht passt, muss man anhalten, auch wenn der andere sich verkehrswidrig verhält, siehe Parag.1 StVO. Anderenfalls könnte man ja problemlos ein falsch geparktes Auto rammen und sagen, der durfte da nicht stehen.


peraspastra  12.07.2024, 17:25

Das muss wieder dieses Car Brain sein :D Da könnte ich genauso gut irgendjemanden verkloppen, nur weil er vielleicht was falsch gemacht. Der andere hat sie nicht mit dem Fahrzeug berührt, sondern ganz einfach eine Körperverletzung begangen^^

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Normalerweise sieht es fuer den Autofahrer bei Unfaellen mit Radfahrern immer eher schlecht aus. Aber manche Strassen sind einfach ungeeignet, um sie fuer Radfahrer in beide Richtungen frei zu geben. Wer diese dann trotzdem so nutzt, ist selbst Schuld.