Gilt rechts vor links, wenn der Rechte falsch aus einer Einbahnstraße kommt?

6 Antworten

Ich verweise hier auf §8 der StVO: "Vorfahrt"

Hier heißt es:

(1) ¹An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. ²Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Wer irrtümlich eine Einbahnstraße falsch herum befährt (passiert je nach Stadt und Örtlichkeit schnell), der hat am Ende der Einbahnstraße häufig kein Schild und muss daher von rechts vor links ausgehen. In einigen Einbahnstraßen stehen daher sogar am falschen Ende "Vorfahrt gewähren"-Schilder. Und auch aus diesem Grund schaue ich immer, ob gerade zufällig einer falsch dort herauskommt.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/8.html

Hi, ja.

der Einfachheit halber heißt es nicht, er hat Vorfahrt, wenn.......
sondern er hat Vorfahrt Punkt.

Allerdings müsste der Falschfahrer mit erheblicher Teilschuld rechnen, da der Unfall ohne Geisterfahrer wohl nicht passiert wäre.

schult hat die aus der Einbahnstraße verkehrt raus kommt wenn was passiert were

Im Straßenverkehr gilt das Gebot der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Heißt übersetzt, dass du auf den Falschfahrer Rücksicht nehmen musst.


ronnyarmin  09.08.2022, 22:47

Das hat der Fragesteller anscheinend, sonst wäre es zum Unfall gekommen. Die Frage hast du leider nicht beantwortet: Hatte der 'Geisterfahrer' Vorfahrt?

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Paejexa  09.08.2022, 22:53
@ronnyarmin

Genau diese Frage hatte ich damals meinen Fahrlehrer gefragt. Die Antwort war: "ja, er hätte Vorfahrt. Je nach Örtlichkeit kann man als Ortsfremder schnell mal irgendwo parken (z. B. in einem Hof oder einem ausgewiesenen Parkplatz) und dann vergessen, dass es eine Einbahnstraße ist. Entsprechend hat er am Ende seiner Straße aber kein vorfahrtregelndes Schild, daher würde rechts vor links gelten.

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ronnyarmin  09.08.2022, 23:05
@Paejexa

Im Ernst? Auch, wenn sich der von rechts Kommende verkehrswidrig verhalten hat, hat er Vorfahrt?

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ronnyarmin  09.08.2022, 23:16
@Luzzynett

Du hast keine Antwort dazu gegeben, ob der Falschfahrer Vorfahrt hatte.

Rücksicht nehmen muss man auf jeden Verkehtsteilnehmer, egal, wie falsch er sich verhält. Trotzdem hat er dadurch keine Vorfahrt.

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ronnyarmin  09.08.2022, 23:17
@Paejexa
Die StVO unterscheidet nicht zwischen Falsch- und Richtigfahrern

Das ist ja erschreckend.

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ronnyarmin  09.08.2022, 23:34
@ronnyarmin

Ich habe diese Beiträge gefunden, die dem Falschfahrer kein Vorfahrtsrecht zusprechen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=71452

Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, hat keine Vorfahrt, da es schon an einem Recht zum Fahren mangelt

(BGH (Z) VRS 62, 93)

Wer [...] verbotswidrig eine Str in falscher Richtung befährt (EinbahnStr, falsche Richtungsfahrbahn), hat niemals ein Vorfahrtsrecht, weil das fehlende Recht, die Str in dieser Richtung zu befahren, begrifflich ein Vorfahrtsrecht ausschließt

(BGH NJW 82 334)

Weiterhin kam es u.a zu diesem Gedankenaustausch:

User 1: Die Vorfahrtregelung gilt immer für die gesamte Fahrbahn. Da ist es grundsätzlich egal, ob verkehrt herum, auf der falschen Seite, ohne Licht, falsch geblinkt oder sonstwas. Vorfahrt bleibt zunächst Vorfahrt.

User 2: Wenn Du das auf Falschfahrer in der Einbahnstraße anwendest, müssten konsequenterweise Falschfahrer auf der Autobahn Vorfahrt gegenüber Auffahrenden genießen. - Halte ich für fraglich

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Paejexa  09.08.2022, 23:46
@ronnyarmin

Naja wenn der BGH dazu geurteilt hat, dann haben wir nun immerhin mal eine rechtliche Grundlage.

Aber irgendwie finde ich zu den Urteilen nichts.. ich kann sie zwar googeln und komme dann zu dejure, aber ich finde keinen dazu passenden Link

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Paejexa  09.08.2022, 23:57
@ronnyarmin

Ich hab mich mal in dem von dir verlinkten Forum belesen, die Beiträge sind ja leider alle schon relativ alt. Dort wurde ein weiterer Thread verlinkt, in dem es wohl wieder ganz andere Urteile gab.

Ich mach mich morgen noch mal intensiv schlauer und melde mich, falls ich etwas gefunden habe (sofern ich es nicht vergesse)

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ronnyarmin  10.08.2022, 00:10
@Paejexa

Hier ist noch ein link:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=6186&st=0&p=52205&#entry52205

In Bezug auf falsches Befahren von Einbahnstraßen jedoch:

Das gilt auch für den eine Einbahnstraße in Gegenrichtung befahrenden Verkehrsteilnehmer, denn ein Recht zur Vorfahrt ist begrifflich ausgeschlossen, wenn es schon am Recht zur Benutzung der Fahrbahn generell oder in der gefahrenen Richtung ausnahmslos fehlt (vgl. BGH in VRS 71,383 mit Begründung)

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Nein, denn die Autofahrerin hat sich ja nicht an Einbahnstraße gehalten und wäre etwas passiert (z.B. ein Zusammenprall o.Ä.) hätte sie dafür die Konsequenzen tragen müssen.

Trotzdem musst du auch auf Falschfahrer Acht geben.


Digibike  09.08.2022, 22:47

Aber eben nur zwecks Eigenschutz. Man muß mit keinen groben Verstoß rechnen und auch ergibt sich da kein Vorfahrtsrecht. Sonst hätte jeder, dem einer rein fährt, weil dieser z.b. Rotlicht ignoriert, auch eine Mitschuld... Aber Obacht empfiehlt sich generell - Knochen und Organe interessieren sich nicht, wer wieviel Schuld hatte...

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