Fahrkarte mehrfach abstempeln straffrei?

4 Antworten

Für den strafrechtlichen Teil müsste das Verkehrsunternehmen (VU) bzw.
die Saatsanwaltschaft den Beweis erbringen, dass die Fahrt mit der
bereits mehrfach benutzten Fahrkarte unter Betrugsabsicht und in der
Absicht, das Beförrderungsentgelt nicht zu entrichten, erfolgt ist.

Die mehrfach abgestempelte Fahrkarte ist der Beweis - dass das versehentlich passiert sein soll, was man natürlich nicht bemerkt hat, kann man seiner Großmutter erzählen - Richter sind nicht doof und, wie Du ja schon selber sagst: es ist ein beliebter und bekannter Trick.

Was willst Du denn überhaupt wissen? Ob Deine Beurteilung richtig ist?

Ja, ist sie - was soll denn an den Sachverhalt auch strittig sein, es ist doch alles ganz eindeutig.


df2ue 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 16:59

Vielen Dank für Deine Antwort!

Dass die Sache eigentlich einleuchtend ist, steht außer Frage, ich wollte in der Tat nur meine Vermutung nochmal bestätigt wissen. Da ich kein Jurist bin und auch nichts in der Richtung studiere und mein Wissen nicht unbedingt viel weiter hinaus geht, mal abgesehen von den Standards, brauche ich aber ab und an doch etwas Schützenhilfe bevor ich mir derartige Diskussionen mit Bekannten liefere :-)

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Stadewaeldchen  22.11.2017, 16:59

Die mehrfach abgestempelte Fahrkarte ist der Beweis

Ein Beweis für was? Ist z.B. damit allein schon zweifelsfrei der Beweis erbracht, das eben nicht die Kinder damit gespielt haben? Ich sehe das nicht so.

Das die Fahrkarte damit ungültig geworden ist, stellt ja der Fragesteller auch nicht in Abrede, aber ein Beweis für das, was in der Vergangenheit passiert ist, ist das lange nicht. Sofern die Stempel entzifferbar sind, könnte ein Indiz daraus werden, mehr aber auch nicht.

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Das ist eigentlich ganz einfach, du hast es ja selber mehrmals erwähnt.
Sobald sie mehrmals abgestempelt wird, Ist sie nicht mehr gültig. Irgendwelche Ausreden sind dann völlig egal, es ist einfach so. Also zählt es im Prinzip als fahren ohne ne gültigen Fahr Ausweis und du würdest wahrscheinlich die Strafe für schwarzfahren bezahlen müssen.

Und ob es jetzt die Kinder mehrmals abgestempelt haben oder nicht ist völlig egal. Es ist mehrmals abgestempelt und somit ungültig. Ob es die Kinder waren oder nicht spielt dabei keine Rolle, selbst wenn es stimmen würde. Mehrmals abgestempelt ist mehrmals abgestempelt, ergo sie ist ungültig.


JimBeamHoney  22.11.2017, 17:00

Also dass das so viel ist habe ich auch nicht gedacht. Aber an dem Punkt kann ich auch nur selber schuld sagen.

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Zivilrechtlich stimme ich dir zu.

Strafrechtlich ist das wohl kaum nachweisbar unter den bereits argumentierten Gründen. Das würde vermutlich kein Staatsanwalt anklagen weil den jeder Rechtsanwalt 2 Monate nach dem Staatsexamen auseinander nehmen würde.