Fahrkarte mehrfach abstempeln straffrei?
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage und bräuchte ein paar Meinungen dazu.
Angenommen eine Person A besitzt eine Fahrkarte, mit der insgesamt 4 Fahrten durchgeführt werden dürfen. Jede Fahrt ist in einem eigens hierfür vorgesehenen Entwerterfeld zu stempeln. Um Kosten zu sparen, zeigt A beim Busfahrer jedoch immer die freie Seite der Fahrkarte vor und stempelt hintem im Bus dann immer dasselbe Feld. An einem Tag stempelt A jedoch ein neues Feld ordnungsgemäß ab und wird durch das Kontrollpersonal K kontrolliert. K entdeckt dabei das Feld mit den vielen Stempeln und zieht die Fahrkarte nach Beanstandung ein. Wie sieht das an dieser Stelle für A aus?
Der Tarif sagt hierzu: "Fahrkarten die entgegen der Bestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen, [...] Fahrkarten die in einem Feld mehrfach entwertet sind [...]".
Soweit gut, nur was wenn A nun behauptet, die Kinder hätte auf dem anderen Feld mit der Fahrkarte gespielt und dabei das Feld "verstempelt"? Schließlich läge für die aktuelle Fahrt ja durch das neue Feld eine gültige Fahrkarte vor. Wie sieht das im Zweifel aus nach Eurer Meinung?
Meine eigene Antwort lautet wiefolgt: Durch das mehrfach Entwerten in einem Feld wird die Fahrkarte ungültig (siehe Tarif). Da die Fahrkarte ungültig ist, hat der Fahrgast A die Pflicht zur Beschaffung einer gültigen Fahrkarte nicht erfüllt und ist damit zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) verpflichtet. Sollte dies wider besseren Wissens geschehen (A hat die Fahrkarte geschenkt bekommen und den Fehler nicht bemerkt), wäre das EBE trotzdem fällig, da A nach wie vor keine gültige Fahrkarte vorweisen kann und zudem der Verdacht eher zulasten von A geht, da A eben bei der Fahrt mit dieser Fahrkarten angetroffen wurde. Das zum zivilrechtlichen Teil.
Für den strafrechtlichen Teil müsste das Verkehrsunternehmen (VU) bzw. die Saatsanwaltschaft den Beweis erbringen, dass die Fahrt mit der bereits mehrfach benutzten Fahrkarte unter Betrugsabsicht und in der Absicht, das Beförrderungsentgelt nicht zu entrichten, erfolgt ist. (Vgl.265a StGB). Allerdings sähe die Sache aufgrund der Tatsache, dass A mit der Fahrkarten angetroffen wurde und dies zudem ein beliebter Trick zum schwarzfahren ist, auch eher schlecht für A aus.
Was meint Ihr zu meiner Antwort? Alles an den Haaren herbei gezogen, oder doch was wares dran?
Auf Antworten wie "zahl doch einfach" oder Moralpredigten zum Thema Schwarzfahren kann ich verzichten, damit kenne ich mich selber ganz gut aus ;-)
Herzliche Grüße, Df2ue
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
Für den strafrechtlichen Teil müsste das Verkehrsunternehmen (VU) bzw.
die Saatsanwaltschaft den Beweis erbringen, dass die Fahrt mit der
bereits mehrfach benutzten Fahrkarte unter Betrugsabsicht und in der
Absicht, das Beförrderungsentgelt nicht zu entrichten, erfolgt ist.
Die mehrfach abgestempelte Fahrkarte ist der Beweis - dass das versehentlich passiert sein soll, was man natürlich nicht bemerkt hat, kann man seiner Großmutter erzählen - Richter sind nicht doof und, wie Du ja schon selber sagst: es ist ein beliebter und bekannter Trick.
Was willst Du denn überhaupt wissen? Ob Deine Beurteilung richtig ist?
Ja, ist sie - was soll denn an den Sachverhalt auch strittig sein, es ist doch alles ganz eindeutig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die mehrfach abgestempelte Fahrkarte ist der Beweis
Ein Beweis für was? Ist z.B. damit allein schon zweifelsfrei der Beweis erbracht, das eben nicht die Kinder damit gespielt haben? Ich sehe das nicht so.
Das die Fahrkarte damit ungültig geworden ist, stellt ja der Fragesteller auch nicht in Abrede, aber ein Beweis für das, was in der Vergangenheit passiert ist, ist das lange nicht. Sofern die Stempel entzifferbar sind, könnte ein Indiz daraus werden, mehr aber auch nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
Lies das hier mal:
Teurer Spaß
Auch wenn Kinder damit gespielt hätten, merkt man das spätestens, wenn man die Fahrkarte zum Abstempeln in die Hand nimmt - das ist eine sehr billige Ausrede
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JimBeamHoney/1635858023665_nmmslarge__166_23_313_313_1a95e33b140b9edc5d91ee69f5fe0689.jpg?v=1635858024000)
Das ist eigentlich ganz einfach, du hast es ja selber mehrmals erwähnt.
Sobald sie mehrmals abgestempelt wird, Ist sie nicht mehr gültig. Irgendwelche Ausreden sind dann völlig egal, es ist einfach so. Also zählt es im Prinzip als fahren ohne ne gültigen Fahr Ausweis und du würdest wahrscheinlich die Strafe für schwarzfahren bezahlen müssen.
Und ob es jetzt die Kinder mehrmals abgestempelt haben oder nicht ist völlig egal. Es ist mehrmals abgestempelt und somit ungültig. Ob es die Kinder waren oder nicht spielt dabei keine Rolle, selbst wenn es stimmen würde. Mehrmals abgestempelt ist mehrmals abgestempelt, ergo sie ist ungültig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JimBeamHoney/1635858023665_nmmslarge__166_23_313_313_1a95e33b140b9edc5d91ee69f5fe0689.jpg?v=1635858024000)
Also dass das so viel ist habe ich auch nicht gedacht. Aber an dem Punkt kann ich auch nur selber schuld sagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
übrigens ziemlich teuer, sowas zu machen:
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/augsburgchris/1444744504_nmmslarge.jpg?v=1444744504000)
Zivilrechtlich stimme ich dir zu.
Strafrechtlich ist das wohl kaum nachweisbar unter den bereits argumentierten Gründen. Das würde vermutlich kein Staatsanwalt anklagen weil den jeder Rechtsanwalt 2 Monate nach dem Staatsexamen auseinander nehmen würde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
Völlig falsch - das Mehrfachabstempeln ist ein Betrugsversuch und die Ausrede, das sei versehentlich passiert und man habe es nicht bemerkt, kann man seiner Großmutter erzählen.
Da braucht es keine weiteren Beweise mehr, was zählt ist die Glaubwürdigkeit von solch einer story und die ist hier nicht gegeben - und das wird teuer:
Vielen Dank für Deine Antwort!
Dass die Sache eigentlich einleuchtend ist, steht außer Frage, ich wollte in der Tat nur meine Vermutung nochmal bestätigt wissen. Da ich kein Jurist bin und auch nichts in der Richtung studiere und mein Wissen nicht unbedingt viel weiter hinaus geht, mal abgesehen von den Standards, brauche ich aber ab und an doch etwas Schützenhilfe bevor ich mir derartige Diskussionen mit Bekannten liefere :-)