Fahrerfluchtanzeige eingestellt, drohen noch Konsequenzen?
Vor ca 2 Monaten wurde ich wegen Fahrerflucht angezeigt und durfte mich in einem Brief äußern. Heute bekam ich einen Brief nach Hause, dass das Verfahren eingestellt wurde. Heißt es also jetzt, dass ich nichts mehr zu befürchten habe? Oder muss meine Versicherung trotzdem den Schaden des Opfers bezahlen und ich dann der Versicherung ?
8 Antworten
Oder muss meine Versicherung trotzdem den Schaden des Opfers bezahlen und ich dann der Versicherung ?
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Eine Haftung für den verursachten Schaden bleibt.
(Nur) Der Vorwurf der Fahrerflucht, der eine zusätzliche Strafe (vermutlich Geldstrafe) zu Folge gehabt hätte, wurde fallen gelassen.
Das kommt darauf an, aus welchem Grund eingestellt wurde
Hast du denn den Schaden verursacht?
Wenn Du den klitzekleinen Schaden selber ohne Versicherung geregelt hast, bist Du durch.
Wenn nicht, haste DSich verzockt.
Die SF-Klasse ist weg ab 01.01., und Regress bis zu 5.000 EUR hast Du bestimmt vereinbart, folgt.
Schadenersatz ist Zivilrecht und nur von deinem Verschulden (§ 823 BGB) abhängig, nicht davon, ob die Tat strafrechtlich als strafbar eingeschätzt wurde.
Oder muss meine Versicherung trotzdem den Schaden des Opfers bezahlen und ich dann der Versicherung ?
Hast du denn den Schaden nun verursacht oder nicht? Wenn ja, dann muss natürlich deine Versicherung zahlen. Wenn der Vorwurf der Unfallflucht ausgeräumt ist, ist dann aber kein Regress möglich.