Fahrerflucht begangen und den Schaden privat selbst bezahlt.?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe einen Außenspiegel mit meinem Außenspiegel gestriffen und aus Panik das Weite gesucht...Ich bin Ersttäter und habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Nun habe ich natürlich eine Straftat begangen. Meine Frage ist es möglich da ich den Schaden privat an den Beschädigten gezahlt habe und dieses schriftlich nachweisen kann, dass das Verfahren eingestellt wird?
Ich habe auch einen Anwalt wegen der Angelegenheit er meinte meine Chancen würden gut stehen.
Hat jemand von euch Erfahrungen dies bezüglich gemacht?
Liebe Grüße und danke im Vorraus für eure Antworten..
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Schaden am Auto spielt sich zwischen dir & dem Geschädigten ab (Zivilrecht).
Die Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB), die geschützten Rechtsgüter sind die Schnelle der Ermittlungstätigkeit und die Sicherung der Ansprüche des Geschädigten.
Strafrecht und Zivilrecht sind grds. zwei komplett unterschiedliche Bereiche. Nur weil der Geschädigte nicht (mehr) gegen dich vorgehen wird, weil er sein Geld hat, heißt das nicht, dass er Staat wegen der Straftat nicht mehr gegen dich vorgehen wird (Anklage). Denn die Straftat hast du im Moment der Flucht begangen und die entfällt auch nicht nachträglich.
Aber mit der Zahlung fällt natürlich der zweite Strafgrund (Sicherung der Ansprüche des Geschädigten) weg. Insofern kann man als Richter bei einem Ersttäter schon mal zB eine Einstellung gegen Geldauflage machen. Dann hättest du eine gewisse Summe zu bezahlen, aber zB keine Vorstrafe.
Aber ohne den Fall genauer zu kennen, wird dir hier keiner vorhersagen können, was dabei rauskommen wird.
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Wahrscheinlich wird dein Anwalt versuchen das Verfahren gegen Auflage einstellen zu lassen. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html
Das du gezahlt hast hat aber nicht unbedingt den Großen EInfluss wie du dir jetzt denkst.
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Ja dessen bin ich mir bewusst den Mist habe ich nun mal gebaut wollte nur mal ein paar Erfahrungen von anderen hören um die Situation eventuell für mich einzuschätzen wie es laufen könnte.
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Flucht bleibt aber doch Flucht, somit kann es doch keine Einstellung geben, wie auch?
Deine Versicherung nimmt ja auch nichts zurück, wenn der Schaden dort angezeigt/mitgeteilt wurde.
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Da wäre ich mir nicht so sicher, denn die haben ja die Straftat auch bearbeitet, und so was machen die selten kostenfrei.
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Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und diese meinte da ich den Schaden bezahlt habe hat sich das somit erledigt und dieses Schreiben auch schriftlich bekommen. Da ich das Schreiben des Geschädigten direkt eingereicht habe und das einen Tag nach dem Geschehen.
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Ein Außenspiegel kosten unter 100 Euro. Fahrerflucht war es jedoch. Aber du hast dich gemeldet, was positiv ist. Somit würde ich dem Fachmann einfach glauben.
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Der Schaden wurde bei der Verischerung zurück genommen vom Geschädigten mit der Aussage das ich den Spiegel bezahlt habe somit hat die Versicherung nichts mehr damit zu tun.