Fahrerflucht begangen und den Schaden privat selbst bezahlt.?

4 Antworten

Der Schaden am Auto spielt sich zwischen dir & dem Geschädigten ab (Zivilrecht).

Die Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB), die geschützten Rechtsgüter sind die Schnelle der Ermittlungstätigkeit und die Sicherung der Ansprüche des Geschädigten.

Strafrecht und Zivilrecht sind grds. zwei komplett unterschiedliche Bereiche. Nur weil der Geschädigte nicht (mehr) gegen dich vorgehen wird, weil er sein Geld hat, heißt das nicht, dass er Staat wegen der Straftat nicht mehr gegen dich vorgehen wird (Anklage). Denn die Straftat hast du im Moment der Flucht begangen und die entfällt auch nicht nachträglich.

Aber mit der Zahlung fällt natürlich der zweite Strafgrund (Sicherung der Ansprüche des Geschädigten) weg. Insofern kann man als Richter bei einem Ersttäter schon mal zB eine Einstellung gegen Geldauflage machen. Dann hättest du eine gewisse Summe zu bezahlen, aber zB keine Vorstrafe.

Aber ohne den Fall genauer zu kennen, wird dir hier keiner vorhersagen können, was dabei rauskommen wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Juristin

Wahrscheinlich wird dein Anwalt versuchen das Verfahren gegen Auflage einstellen zu lassen. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html

Das du gezahlt hast hat aber nicht unbedingt den Großen EInfluss wie du dir jetzt denkst.


Maus232323 
Beitragsersteller
 05.09.2021, 15:29

Ja dessen bin ich mir bewusst den Mist habe ich nun mal gebaut wollte nur mal ein paar Erfahrungen von anderen hören um die Situation eventuell für mich einzuschätzen wie es laufen könnte.

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Flucht bleibt aber doch Flucht, somit kann es doch keine Einstellung geben, wie auch?

Deine Versicherung nimmt ja auch nichts zurück, wenn der Schaden dort angezeigt/mitgeteilt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Maus232323 
Beitragsersteller
 05.09.2021, 15:26

Der Schaden wurde bei der Verischerung zurück genommen vom Geschädigten mit der Aussage das ich den Spiegel bezahlt habe somit hat die Versicherung nichts mehr damit zu tun.

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schleudermaxe  05.09.2021, 15:27
@Maus232323

Da wäre ich mir nicht so sicher, denn die haben ja die Straftat auch bearbeitet, und so was machen die selten kostenfrei.

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Maus232323 
Beitragsersteller
 05.09.2021, 15:28
@schleudermaxe

Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und diese meinte da ich den Schaden bezahlt habe hat sich das somit erledigt und dieses Schreiben auch schriftlich bekommen. Da ich das Schreiben des Geschädigten direkt eingereicht habe und das einen Tag nach dem Geschehen.

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Ein Außenspiegel kosten unter 100 Euro. Fahrerflucht war es jedoch. Aber du hast dich gemeldet, was positiv ist. Somit würde ich dem Fachmann einfach glauben.


Maus232323 
Beitragsersteller
 05.09.2021, 15:25

Danke für die schnelle Antwort:)

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