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Antwort
Du hast mit dem Besitzer gesprochen, wenn er deine Personalien nicht verlangt ist er selbst schuld. Fahrerflucht kann dir nun niemand mehr anhängen.
Aber es war sehr leichtsinnig von dir,dich vom Unfallort zu entfernen. "Du wusstest es nicht" kannst Du niemanden erzählen, dass ist Teil der Führerscheinprüfung. Außerdem"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"