Fahrerflucht ohne Schaden am eigenen Auto?
Moin,
ich und paar Freunde sind und gerade über ein Thema nicht so ganz einig. Was Fahrerflucht ist, ist uns allen bekannt. Was ist aber, wenn man kein Schafen am eigenen Auto hat? Also nicht mal einen Kratzer? Und was ist, wenn man sich eigentlich sicher ist, dass man Schaden am anderen Auto verursacht hat, aber trotzdem kein Schaden am eigenen hat?
4 Antworten
Salue
Etwas Chrom, Plastik oder kleine Farbsplitter bleiben immer übrig. Dazu gibt es Schäden die man kaum sieht. Trifft man eine nachgiebige Stelle kann die sich wieder zurückbewegen, aber darunter ist eine Halterung verbogen.
Wirst Du beobachtet, wird die Polizei Dich zum diesem Vorfall befragen müssen. Es besteht der Verdacht auf Fahrerflucht. Nun kann es sein, dass der Schaden nur sehr gering ist und Du auf dem belebten Parkplatz auch ein Geräusch kaum hättest hören können. Du hattest also nie die Absicht, eine Führerflucht zu begehen.
In diesem Fall bist Du natürlich schadenersatzpflichtig gegenüber dem Geschädigten.
Ich habe tatsächlich einen grauen Honda leicht gestreift. Ich klebte eine Kleber drauf und kaufte blitzartig in der Autoabteilung eine Politur und Wolle. Als die Dame kam, entschuldigte ich mich und ich würde gleich versuchen die Sache zu bereinigen.
Der hintere Kotflügel glänzte, ohne jeden Kratzer. Der Rest des Auto blieb schmutzig grau. Ich schenkte ihr den Rest des Politurmaterials.
Tellensohn
Grundsätzlich ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar.
Ob dabei am eigenen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist oder nicht, ist dafür nicht maßgeblich.
Das ist in der Tat eine der häufigsten Aussagen.
Aber auch das lässt sich durch Sachverständige ziemlich gut nachweisen.
Was wenn man den Unfall nicht gemerkt hat?
Es ist in den seltensten Fällen anzunehmen, dass ein Anstoß an ein Hindernis nicht bemerkt werden konnte. Sollte es wirklich so gewesen sein, ist es möglich, dass der Vorwurf der Fahrerflucht nicht länger aufrecht erhalten wird.
Um den eigenen Schaden geht es gar nicht, sondern um den Fremdschaden
Es geht nicht darum, welcher Schaden dir entstanden ist. Du kannst dein Eigentum zerstören, wie du Lust und Laune hast. Dafür mußt du dich vor Niemandem rechtfertigen.
Es geht um den Schaden, den du Anderen zugefügt hat.
Was wenn man den Unfall nicht gemerkt hat? Ist weit hergeholt aber trotzdem.