Opa wurde zu Unrecht verurteilt?
zwei angeblich unabhängige Zeugen aus dem Fenster haben ausgesagt, dass sie gesehen haben, wie mein Opa gegen ein parkendes Auto fuhr und anschließend davon fuhr ( Fahrerflucht )
Mein Opa bestritt dies da er es nicht gewesen ist, er ist ordnungsgemäß eingeparkt. Schäden am eigenen PKW wurden nachweislich nicht festgestellt.
Trotzdem wurde er nun aufgrund ,, zwei glaubwürdiger Zeugenaussagen '' zu Unrecht vor Gericht verurteilt. Neben sämtlichen Anwaltskosten ( auch die des Gegners ) und Gerichtskosten muss er jetzt nicht nur 2 Monatsgehälter Geldstrafe zahlen sondern auch noch für den Schaden am fremden Auto aufkommen, den er nicht verursacht hat.
Woher weißt du das er unschuldig ist
weil es mein Opa ist und ich auch mal in einer anderen Sache zu unrecht beschuldigt wurde, aber zum Glück freigesprochen weil ich ein Alibi hatte
Mit welchem Motiv soll er es denn gemacht haben
wer soll ein Motiv haben für was ?
Das er in ein Auto gefahren ist, das muss ja einen Grund gehabt haben
er ist nicht reingefahren !
Hat er vor Gericht nicht sagen müssen warum er das angeblich gemacht hat
er hat gesagt er war es nicht aber ihm wurde nicht geglaubt.
12 Antworten
Alte Leute kriegen nicht immer alles mit bzw merken nicht immer alles. Wenn zwei zeigen unabhängig von einander sagen, dass dein Opa gegen ein Auto fuhr, dann wird das wohl so gewesen sein. Da brauchst du deinen Opa auch nicht in Schutz nehmen.
Naja, dann geht doch in Berufung. Ggf. mit einem anderen Anwalt, wenn dieser euch nicht überzeugt hat.
Warum hier rumjammern, wo es nichts ändert?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass gerade alte Leute so etwas nicht mitbekommen. Er war also vermutlich tatsächlich davon überzeugt, den Unfall nicht verursacht zu haben.
Der Schaden war wohl groß genug, dass ihm bei üblicher Aufmerksamkeit der Unfall hätte auffallen müssen. Das reicht für gewöhnlich, damit ein Richter vom Vorsatz ausgeht.
er ist aber nirgendswo dran gefahren .
Fahrerflucht war es sicherlich nicht, sonst hätte er nicht eingeparkt sondern wäre verschwunden
Doch , darum sagt er ja es ist noch schwachsinniger, wenn er es wäre würde er doch nicht das Auto da stehen lassen , dann würde man doch wegfahren. Aber er hat ja nichts gemacht und ist nur dort eingeparkt und am selben Abend dann war auf einmal die Polizei vor ihrer Haustür.
War dem Gericht aber egal er wurde verurteilt.
Das siehst du verkehrt...einparken u weggehen nach nem treffer ist auch fahrerflucht wenn man es nicht gemerkt hat...dumm gelaufen, passiert älteren Menschen aber leider schonmal
So ist das nunmal, Es müssen nicht zwangsläufig Schäden am eigenen Fahrzeug zu sehen sein, aber beim anderen können durchaus größere Schäden auftreten. Du schreibst er sei rückwärts eingeparkt? Dann ist er dem Hintermann vorne drauf. Hinter der vorderen Stossstange liegen meist empfindliche Sensoren, sowie der Verdampfer und Kondensator der Klimaanlage. Das kann, auch wenn von aussen nichts sichtbar ist, durchaus richtig teuer werden.
Wenn zwei unabhängige Zeugen eine glaubwürdige, deckungsgleiche Aussage liefern, kann der Richter gar nicht anders, als ein solches Urteil zu fällen. Dein Opa kann ja gegen das Urteil vorgehen und die nächste Instanz entscheiden lassen.
Jetzt komm einfach mal runter und lies deine Frage mit dem nötigen Abstand selbst nochmal, die ja eigentlich keine Frage mehr ist.
Stell dich geistig daneben und versuch einmal zu beurteilen, wie ein wirklich neutraler Mensch dies beurteilt und nicht der eigene Verwandte. Dann ist dir klar, warum in diesem Fall ein Richter so geurteilt hat.
Selbst dann ist es keine vorsätzliche Tat und er dürfte nicht bestraft werden
Fahrerflucht gilt nur wenn du weißt dass du den Unfall gebaut hast und abhaust
aber er hat eingeparkt und weiß dass er es nicht war.