Fahrer Foto von Kennzeichen gemacht?

4 Antworten

Wenn die Bilder/Video (Video von Smartphones & Co. beinhaltet i.d.R. Audio!) gegen dich nutzt oder veröffentlich, dürftest du vor allem wenn du wirklich nicht zu schnell warst eher sie anzeigen können wg. Persönlichkeitsrechten/DSGVO und vor allem Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Denn selbst bei Überwachungskameras von offiziellen Stellen ist mit Mikro sind nochmal viel heikler als Video ohne Ton.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Hi nichts. Auch innerorts ist das überholen nicht grundsätzlich verboten.

und gebremst

oh freundlich, so kommst schneller vorbei.

die soll 2 x ausgestiegen sein, und noch nen Foto - wem willst das erzählen vor allem WARUM; ist nix passiert.

Abwarten, cool bleiben.

Erfahrungsgemäß beißen bellende Hunde nicht.