Knappes Überholen 50er Zone. Anzeige möglich?
Ich wurde von einem Autofahrer in einer 50er Zone überholt. Zweite Spur war vorhanden und frei. Kann ich ihn aufgrund überholens mit zu geringem Seitenabstand anzeigen. Geht mir ziemlich auf den Zeiger, da ich schon oft in dieser Situation war. Ich fuhr einen 50er Motorroller.
5 Antworten
Kann ich ihn aufgrund überholens mit zu geringem Seitenabstand anzeigen.
Natürlich, wer sollte Dich daran hindern?
Ohne Beweise (Zeugen ) haste schlechte Karten.
Für so einen Blödsinn, wo gar nichts passiert ist, sollte man den Polizisten nicht auf die Nerven gehen.
Was ich tagtäglich als Autofahrer so alles erlebe, müsste ich 5 x am Tag Polizeireviere ansteuern und Anzeigen erstatten
Denke eher weniger.
Oh, ich fühle das so sehr. Bin selbst mit einem Mofa-Roller unterwegs und es ist eine Seuche so knapp überholt zu werden, diejenigen den Abstand zum Einscheren nicht abschätzen können und das Ganze am Besten auch noch mit Gegenverkehr anzetteln.
Sicherlich kannst du so etwas zur Anzeige bringen. Ich frage mich nur, wie das mit der Beweisbarkeit ausschaut.
So etwas ist sau gefährlich und für denjenigen auf dem Zweirad enorm unangenehm. Es gibt nicht ohne Grund entsprechende Regelungen im Bußgeldkatalog.
Dann geh doch halt 5x am Tag dahin mit deinem Sicherheitskäfig um dich herum.
Wenn man auf einem Zweirad umgerissen wird, ist man am Arsch, ob man der Verursacher ist oder nicht.