Fahren „ohne“ Führerschein?
Hey,
mich besitze seit letztem Jahr einen AM Führerschein und fahren Moped.
Mein Freund hat gestern die pr. Prüfung abgeschlossen und hat somit auch seinen Führerschein bekommen.
Jetzt das Problem:
Bei ihm hängt der Führerschein in der zulässigen Führerscheinstelle und braucht bis nächste Woche. Die Stelle wollte ihm vorher eine digitale Fahrerlaubnis geben, da der Führerschein aber „schon“ nächste Woche da ist haben sie es doch gelassen (Faulheit wegen).
Ich würde aber unbedingt mit ihm heute gerne zusammen Moped fahren.
Wäre dies jetzt für ihn illegal weil er ja (noch) keinen analogen Führerschein bekommen hat?
Oder legal weil er ja vielleicht schon eingesichtet werden könnte von der Polizei?
Vg :)
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Ihm wurde der Führerschein schon ausgehängt, oder er hat...
- eine digitale Fahrerlaubnis.
Er hat beides nicht, somit darf er nicht fahren, zumindest ist das meine Auffassung.
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Reden wir von Deutschland? Hier gibt es nämlich noch keinen offiziellen (amtlich anerkannten) digitalen Führerschein.
Falls wir von Deutschland reden: Die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins erteilt. Er hat also noch keine Fahrerlaubnis und würde sich strafbar machen, wenn er heute mit dir fährt.
Falls wir nicht von Deutschland reden, kenne ich die Rechtslage nicht.
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Man muss unterscheiden zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswiedeigkeit und kostet ein Bußgeld. Soll er einfach noch die paar Tage warten um auf Nummer sicher zu gehen. ;)
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Uii, das war mir tatsächlich nicht bewusst. Aber gut zu wissen. Danke :)
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Das ist auch total bescheuert, wenn man mich fragt und absolut unlogisch, deswegen wusste ich es bis vor kurzem auch nicht.
Vor allem, weil es halt nur die Zeitspanne zwischen bestehen und erstem Abholen betrifft. Wenn du den direkt im Amt noch verlierst ist das kein Problem mehr, dann darfst du fahren, Hauptsache, du hast ihn einmal abgeholt..
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Das ist kein Bürokratieschwachsinn. Nur so lässt sich genau nachhalten, ab wann jemand die FE hat.
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Ich sage weiterhin: es ist Schwachsinn. Da sollte halt der Zeitpunkt gelten, ab dem alle erfoderlichen Grundvoraussetzungen (Alter, Prüfungen, ect) vorliegen, ob man den Schein abgeholt hat, oder nicht, sollte kein Kriterium sein, weil es keinen Sinn macht.
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Auf dem Schein am Ende steht ja auch das Datum der bestandenen Prüfung, nicht das Datum, wann man den abholt (Wie auch...)
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Nein, der Erwerb der Fahrerlaubnis wird ja trotzdem im System mit dem Erteilungsdatum eingetragen. Und das ist das Datum, andere die Prüfung bestanden wurde...
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Man prüft es vor Ort, genau so, wie man prüft, wenn jemand sagt, er habe seinen einfach nur vergessen. Dafür gibt es ja Dateien bei den ausstellenden Behörden.
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Nicht immer wird taggleich nach Flensburg gemeldet, da kann es Probleme geben vor Ort.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Richtig, deswegen wird es bei den lokalen Behörden geprüft und die haben eine Datei dafür, wo das auch tagaktuell drin steht. Weiß ich, weil mir das angedroht worden war, als ich letztens meinen Führerschein nicht hatte und auch nicht innerhalb von einer Woche vorbeibringen konnte. Da wollte die Polizei MV dann nämlich bei der Führerscheinstelle Dortmund genau deswegen fragen (wohne in Dortmund, aber war wegen Pflege lange Zeit in MV, daher konnte ich den nicht vorbeibringen und er lag halt in Dortmund...)
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Dann soll er eben die Paar Tage warten. Wenn er erwischt wird soll er aber auch nicht jammern, dass er zahlen soll.
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In dem Fall ist es mehr als zu zahlen, das ist eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. (eine total absurd-bescheuerte Regel, meiner Ansicht nach, aber es ist tatsächlich so: bis man den Schein das erste mal physisch in der Hand hält, hat man keine Fahrerlaubnis, egal, ob man alles bestanden hat, oder nicht).
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Grundsätzlich musst du deinen Führerschein (analog/digital) bei dir führen, wenn du im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Moped unterwegs bist. Wirst du erwischt, so wird i.d.r ein kleines Verwarngeld i.H.v. €10 fällig. Die Polizei wird dir eine Frist setzen innerhalb der du deinen Führerschein bei einer Dienststelle nachweisen kannst.
Ich empfehle dennoch ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen, wenn du schon ohne Führerschein unterwegs bist. I.d.r. können sie dich bereits im System sichten.
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In dem Fall ist die Antwort leider falsch. Man muss den Führerschein einmal abgeholt haben, damit die Fahrerlaubnis als erteilt gilt - es würde hier also ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeuten und nicht nur das Bußgeld wegen Fahren ohne Führerschein.
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Da die Fahrerlabnis aber mit Sicherheit schon im System steht, fällt das ziemlich Sicher aber nicht auf, dass ich ihn noch nicht abgeholt hab. Ausprobieren würde ich es aber sicherheitshalber nicht.
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Ja klar, da hast du Recht. Deshalb würde ich so auch nicht fahren.
Und was anderes ist es übrigens, wenn ich die Bescheinigung für das Begleitete Fahren habe, jetzt 18 bin und den Führerschein noch nicht geholt habe. Das Schreiben reicht dann als Führerschein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja genau. Wobei man den Zettel ja normalerweise direkt nach der Prüfung bekommt.
Ich muss dir leider sagen, dass du dich irrst. Das ist zwar totaler Bürokratie-Schwachsinn, in meinen Augen, aber: bis man den Führerschein das erste mal physisch in der Hand hält, gilt die Fahrerlaubnis noch nicht als erteilt, erst, wenn du die nach Erwerb auch wirklich abholst (egal, ob man die Prüfungen alle bestanden hat).