Ex Vermieter belästigt mich?

5 Antworten

Schäden ordnet die private Haftpflicht und der Rest hört sich unüblich an.

Gestern noch der beste Vermieter der Welt, so eine tolle Wohnung, und die geringe Miete für so eine super Lage. Nicht einmal Miesi wird abverlangt, allerbest alles!

Den Rest kenne auch ich, Stress gibt es beim/nach dem Auszug. Da bist Du nicht allein.

Auch ich informiere mit der Bescheinigung den neuen Vermieter über das, was abverlangt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vor Deiner Tür hat er nichts verloren. Wenn er keine Ruhe gibt, frag mal bei der Polizei, ob das ggf. unter Stalking fallen würde. Musst es halt ein wenig dramatisieren.

Was er falsches laut rumbrüllt, erfüllt ggf. den Tatbestand der Verleumdung.

Euch was anhängen, kann er sowieso nur, wenn er auch Beweise hat. Mangels Übergabeprotokoll wird ihm das aber sehr schwer fallen, welche zu besorgen.

Zum Mietvertrag: Die Form spielt keine Rolle. Durch Einzug und Mietzahlung hattest du einen rechtswirksamen Mietvertrag.

Zu den Belästigungen: Du hast sicher die Adresse des Ex-Vermieters. Fordere ihn (Einwurfeinschreiben) dazu auf, seine Aktivitäten einzustellen und kündige dabei Rechtsmittel an, insofern er der Aufforderung nicht folgt.

Schadenersatzforderungen: Erst wenn er diese schriftlich geltend macht, diese zurückweisen mangels Rechtsgrundlage. Bestreite ausdrücklich , dass du Verursacher der angeblichen Schäden bist. Damit liegt die Beweislast bei ihm.

habt ihr die ordnungsgemäße Rück-Übergabe der Wohnung schriftlich bzw wurde die Kaution rücküberwiesen? wenn ja, dann kann er mit seinen Forderungen sch--- gehen!

und die Nachstellungen lassen sich gerichtlich unterbinden.


Maxmax00j 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 08:19

Wir mussten nie eine Kaution bezahlen und der Mietvertrag war auch dementsprechend unseriös. Es war einfach ein Zettel wo der Name des Mieters und Vermieters stand. Es gab auch kein Übergabe Protokoll oder sonstiges.

0
horribiledictu  25.02.2022, 08:21
@Maxmax00j

dann würde ich mich mal schlau machen, ob die Miete überhaupt versteuert war, udn wenn nicht, ggf das als Druckmittel einsetzen.

1
schleudermaxe  25.02.2022, 09:56
@Maxmax00j

Was jetzt, ein Vermieter oder eine Gesellschaft. Für mich stimmt da etwas nicht.

0
bwhoch2  25.02.2022, 10:04
@Maxmax00j

Wieso, dass ist doch der beste Mietvertrag, den man als Mieter haben kann?

Alles, was auf dem Stück Papier nicht geregelt ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch ab §535 bis ca. §580 und fast immer zu Gunsten von Mietern.

Übergabeprotokoll ist keine Pflicht, aber da seid Ihr genauso in der Verantwortung. Macht der Vermieter keines, macht man eben selbst eines. Die Unterschriften sind nicht so wichtig, wenn man gute Bilder und Zeugen hat.

0
bwhoch2  25.02.2022, 10:05
@horribiledictu

Da kann es leicht sein, dass das gar kein Druckmittel ist, zumal für das vergangene Jahr noch mindestens 1 Jahr Zeit ist, um alles sauber beim Finanzamt anzugeben. Auch zurück liegende Jahre könnten nachträglich korrigiert werden. Es geht hier schließlich nicht um Tausende von Euro, die an Steuern anfallen.

0
horribiledictu  25.02.2022, 10:07
@bwhoch2

muss ja nicht gleich ein Finanzstrafverfahren sein, aber wenn er das tut, kostet es ihn Geld, nämlich die fälligen Steuern.

0
bwhoch2  25.02.2022, 10:08
@horribiledictu

Auch das nicht unbedingt, wenn er es schafft, so viele Ausgaben zu belegen und auch noch eine Portion Abschreibung, dass so wenig Gewinn übrig bleibt, dass letztlich nichts zu versteuern ist. Wenn er Verlust ausweisen kann, bekommt er u. U. sogar noch was zurück.

Lästig kann es sein und Steuerberaterkosten verursachen. Das schon.

0
horribiledictu  25.02.2022, 10:18
@bwhoch2

eben. udn wenn er auf der Einnahmenseite schlampig ist mit Verträgen und Rechnungen, dann ist er es wahrscheinlich auf der Ausgabenseite auch...

0

Dein ehemaliger Vermieter stand also vor deiner Tür und hat eine familiäre Geschichte erzählt. Das mag dich nerven, ist aber keine strafbare Belästigung. Das Gespräch freundlich zu beenden und die Türe wieder zu schließen, ist eine angemessene Reaktion.

Dass er euch für Schäden in der Wohnung haftbar machen möchte, in der ihr gewohnt habt, klingt auch nachvollziehbar. Wenn ihr nicht verantwortlich seid, stellt das klar.

Was andere Leute darüber erzählen, was er erzählt, nennt man "Hören-Sagen".

Bisher wird aus deiner Frage noch nicht klar, wieso du von einer Belästigung ausgehst.


Maxmax00j 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 08:22

Ich gehe von einer belästigung aus weil der Herr mich vor meiner Haustür angebrüllt hat mit Dingen die meine Familie betreffen, die aber eindeutig nicht der Wahrheit entsprechen und der Herr unser beider Telefonnummern hat und wenn er etwas klären will uns gerne telefonisch kontaktieren kann aber stattdessen uns beobachtet um herauszufinden wo wir wohnen.

0
mjutu  25.02.2022, 08:40
@Maxmax00j

Aha, angebrüllt ist etwas anderes! Dann musst du nicht besonders freundlich sein beim Beenden des Gesprächs. Sage ihm, er solle das schriftlich machen und schließe die Tür.

0