Ex-Freundin will Hund wieder haben?
Ich habe mich vor knapp 4 Monaten von meiner Ex getrennt und bin ausgezogen. Ich sollte den Hund mitnehmen da Sie sich, laut eigener Aussage (mündlich) nicht um das Tier kümmern kann, aufgrund von Arbeit und Arbeitsweg (Sie ist täglich bis zu 10 Stunden unterwegs) und weil sie psychisch labil ist und nichts in Ihrem Leben hinkriegt bis auf die Arbeit (Wohnung sieht aus wie ein Saustall, kriegt es nichtmal hin in 6 Wochen einmal Staub zu saugen, Wäsche sammelt sich zu haufen usw.)
Jetzt hat sie sich heute bei mir gemeldet und sagte sie möchte "Ihren" Hund wieder haben, mit der Aussage "weil Ich nächste Woche Urlaub hab und das ist mein Hund." Sie steht im Kaufvertrag.
Ich bin allerdings die Bezugsperson für den Hund, habe mich in der 4 Jährigen Beziehung zu 95% um den Hund gekümmert.
Wir hatten vor 2 Jahren schonmal eine Trennung durch gemacht wo der Hund bei Ihr geblieben ist, weil sie meinte das sie sich ohne ihn umbringen würde, am Ende hat sie mich angerufen mit der Aussage "dem hund geht es nicht gut" Ich bin da also zu Ihr, bin mit dem Hund zum Tierarzt weil sie sich "Nicht getraut hat dahin zu gehen" wo mir der Tierarzt sagte, hätte ich noch einen Tag gewartet, wäre er gestorben" Kurzer Auszug um zu zeigen wie sehr Sie sich um den Hund kümmert.
Ich bin nicht gewillt den Hund wieder her zu geben und werde es auch nicht tun. Egal was kommt.
Habe jetzt einen Artikel gefunden: "Auch wenn ein Hund rechtlich zum Hausrat gehört, müsse man berücksichtigen, dass er ein Lebewesen sei. Man müsse daher «das gesetzgeberische Bekenntnis zum ethisch fundierten Tierschutz» berücksichtigen, machten die Richter geltend. Ihre Begründung: Hunde bauen Beziehungen zu Menschen auf und können unter dem Verlust eines Menschen leiden. Daher sei entscheidend, wer die Hauptperson für die Hündin sei, wer sie versorge und pflege. Das sei hier der Mann, bei dem das Tier nun seit mehr als zweieinhalb Jahren lebe. Eine Trennung von Herr und Hund sei daher mit dem Tierwohl nicht vereinbar."
Gibt es die Möglichkeit (Mit einem Anwalt) Das Tier auf mich überschreiben zu lassen?
6 Antworten
Ja, das geht. Das köannte allerdings sehr viel Geld kosten (der Anwalt) und auch ein paar Monate dauern...
Außerdem musst du zeigen, dass der Hund bei dir 1. Besser lebt und 2. Du wirklich seine absolute Bezugsperson bist.
Ja, kommt halt drauf an wer verliert... (Deshalb das KÖNNTE...)
Naja, beweisen das er es bei mir besser hat kann ich es ja..
Ich bin mehr Zeit zuhause, da ich nur Teilzeit arbeite (Aufgrund dessen, weil ich mich um den Hund kümmere. Für mich ist es nicht vereinbar einen Vollzeitjob und einen Hund zu haben.
Sie ist "Allein" Hat keine Familie, keine Freunde bei denen der Hund in irgend einer Art und Weise unter kommen kann, wenn sie z.B. länger auf der Arbeit sein muss o.Ä. Ich habe meine Familie und Freunde die sich gerne um Ihn kümmern, sollte ich es mal nicht können.
Wie kann man beweisen das man die "Absolute Bezugsperson" ist?
Das der Hund dir vertraut! Das klingt ja aber so... Also das schaffst du sehr sehr sicher!
Genau, gib ihr den Hund nicht. Da bin ich mit dir einer Meinung. Erstens ist ein Hund kein Gegenstand den man hin und her schieben kann wie es einem gerade passt. Und zweitens wenn sie sich nicht mal um ihn kümmern kann, was soll dann aus dem armen Tier werden?
Ansonsten frag vllt einfach mal bei einem Anwalt nach was man da machen kann. Hier wird man dir wohl leider keine genauen Antworten geben können.
Viel Glück mit dem Hund
Der Hund ist nach deiner Angabe seit 4 Monaten bei dir.
So hat der Hund automatisch den Hundehalter gewechselt.
Der Grund, so werden Tiere vor dem Hin und Her geschützt.
Deshalb ist es immer eine ganz dumme Unterlassung, nicht schriftlich jede Ferien- oder Pflegebetreuung für einen Hund peinlich genau zu regeln. Darin muss eindeutig mit Datum geregelt sein, wann der Hund wieder zum ursprünglichen Besitzer zurück gehen soll.
Kommt hinzu, dass deine Ex Partnerin dir den Hund offiziell überlassen. Es ist also auch noch ein mündlicher Vertrag entstanden.
Der Kaufvertrag, den sie einst unterschrieben hat, ist also in beiden Fällen hinfällig.
Sie hat also keinen Anspruch mehr auf den Hund.
Der Hund gehört dir, also gib ihn nicht raus.
Ich würde gar nichts tun und den Hund einfach nicht rausgeben.
Wenn Deine EX dann wirklich mit dem Anwalt ankommt kannst Du immer noch reagieren und Dir auch einen Anwalt suchen.
Aber meist sind das sowieso leere "Drohungen". Wenn Deine EX nächste Woche Urlaub hat und deshalb den Hund will - was macht sie dann damit wenn sie wieder arbeiten muss ?
Ich würde dem Tier das nicht antun - auch nicht für eine Woche Urlaub.....
Einfach aussitzen :-)
Das sehe ich halt auch so, so wie ich das verstanden habe, möchte Sie den Hund jetzt einfach wieder haben Punkt. So das er wieder bei Ihr leben soll. Das ging jetzt nicht um die eine Woche Urlaub sondern ging darum das Sie ihn einfach wieder haben möchte.
Soweit habe ich das zumindest verstanden.
Ja das kann schon sein. Aber nach dem Urlaub wird sie ja schnell merken wie anstrengend so ein Hund ist.. Entweder ist der Hund dann ständig alleine oder sie muss ihn ja doch wieder irgendwo unterbringen. Deshalb würde ich da gar nicht reagieren.
Und dass ist das Problem. Sie lässt Ihn bis zu 11stunden alleine. Das weiß ich aus Erfahrung.
Dann könntest Du ihr wiederum das Veterinäramt/Ordnungsamt auf den Hals hetzen.
Aber genau deswegen würde ich den Hund gar nicht rausgeben.
Sag ihr, wenn du nur die Pflegestelle des Hundes bist, dann soll sie dir rückwirkend die Pflegekosten des Hundes bezahlen.
20 Euro/ Tag x 4 Monate
Plus Hundesteuer für 4 Monate
Solange sie die ausstehenden Kosten nicht beglichen hat, bekommt sie den Hund nicht ausgehändigt.
Die Hundesteuer hat sie freiwillig selbst weiter gezahlt, weil sie "Nicht die Kraft hat um Ihn umzumelden"
Ist es nicht in solchen Fällen so, wenn das ganze vor Gericht geht, das der Verlierer die Anwalts und Gerichtskosten decken muss?