Muss der Tod eines Hundes durch ein Tierarzt bestätigt werden ?
z.B um Wiederspruch gegen Hundesteuer zu einzureichen. Oder genügt die Aussage gegenüber der Stadt, das der Hund tot ist.
3 Antworten
Über einen Tierarzt ist es einfacher aber normalerweise reicht auch ein Anruf bei der Verwaltung aus, ggf würde ich nachfragen warum Zweifel an deiner Aussage bestehen und was Du machen sollst
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Auf der Homepage unserer Gemeinde findet man ein Formular, das man ausfüllen muss, um einen Hund von der Steuer abzumelden. Dort muss man ankreuzen, warum der Hund abgemeldet wird (verschenkt, verkauft, Tierheim, verstorben...). Dort steht auch (sinngemäß): Bescheinigung ist beigefügt.
Offiziell muss man das Formular ausdrucken, ausfüllen und inkl. Bescheinigung über den Verbleib des Hundes an die Gemeinde schicken.
Wir haben nach dem Tod eines unserer beiden Hunde vor zweieinhalb Jahren die Gemeinde vorab telefonisch informiert und man sagte uns am Telefon, wir bräuchten nichts einzuschicken. Etwas verwundert, zumal es sich um einen "Listenhund" mit dementsprechend hoher Steuer handelte, haben wir dann abgewartet, was passiert. Es dauerte keine zwei Wochen, bis wir die zuviel gezahlte Steuer zurück bezahlt bekommen haben.
Für die Anmeldung des neuen Zweithundes ein halbes Jahr später wollte die Gemeinde aber dann das offizielle Formular haben.
Von Bekannten, die in der Nachbargemeinde wohnen, weiß ich, dass die Gemeinde nach dem Tod des Hundes den Nachweis eines Tierarztes verlangt hat.
Während ich das schreibe, stellt sich mir gerade die Frage, was passiert, wenn man den Nachweis über Jahre nicht erbringt. Es wir doch wohl keine Gemeinde 25 Jahre lang Steuern für ein und denselben Hund einziehen...?! Irgendwann müsste doch auffallen, dass der Hund nicht mehr leben kann...
Ich bin der Meinung, dass eine eidesstattliche Aussage reichen müsste.