Antwort
Grenze Notwehrexzess: Was ist das?
Beispiel: Jemand wird angegriffen und wehrt sich, indem er mit einem Messer zusticht. Der Angreifer war jedoch körperlich unterlegen, sodass auch ein Faustschlag den Angriff hätte abwehren können.
Etwas anderes gilt allerdings für Fälle, in denen der Täter aus sogenannten asthenischen Affekten handelte, nämlich aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. In derartigen Konstellationen greift die Regelung des § 33 StGB.
Darin heißt es:
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Also ich persönlich würde es so interpretieren "Aus Schrecken und Furcht um mein Kind, habe ich in Notwehr gehandelt um seine Unversehrtheit zu gewährleisten."