Es gibt Filme, die in Deutschland auf dem Index sind...?
Aber gibt es auch Filme, die man in Deutschland komplett nicht einmal schauen darf und somit vollständig verboten sind?
7 Antworten
Ja, es gibt Filme, die in Deutschland nicht nur indiziert, sondern sogar beschlagnahmt wurden. Das bedeutet, dass sie weder verkauft, verbreitet noch öffentlich gezeigt werden dürfen. Der Besitz ist in den meisten Fällen aber nicht strafbar – nur die Verbreitung. Beispiele für solche Filme sind:
- "Cannibal Holocaust" (1980)
- "Salo oder die 120 Tage von Sodom" (1975)
- "The Texas Chainsaw Massacre" (1974)
- "The Evil Dead" (1981)
- "I Spit on Your Grave" (1978)
Sollten mitlerweile fast alle vom Index runter sein. Wenigstens von Liste B.
Tanz der Teufel ist nicht mehr beschlagnahmt, runter vom Index und mittlerweise ab 16 FSK-freigegeben.
Zumindest einen davon hatte ich vor paar Jahren auf Amazon gekauft. Verkäufer war Amazon Deutschland.
Ja und bei einigen ist mir das absolut unverständlich. Ich wollte mir vorige Woche einen Film anschauen, der auf dem Index steht. Dabei ist das ein ganz normaler Film, ohne Erotik- oder Gewaltszenen. Da ist mancher Tatort Sonntags blutrünstiger.
Natürlich gibt es Filme deren bloßes Ansehen strafbar ist. CP z.B.
Gibt es auch. Diese Titel werden beschlagnahmt.
Sie verbietet auch quasi automatisch den Besitz = die Nutzung des Artikels.
Beschlagnahmung verbietet lediglich den Verkauf und die Verbreitung
Der Besitz ist dann auch verboten. Normal müßte so ein Film entsorgt werden. :)
Blödsinn. Filme werden höchstens indiziert. Man unterscheidet zwischen Liste A und Liste B. (beschlagnahmt l
A bedeutet, daß du es kaufen kannst, aber unter der Ladentheke. Du wirst davon keinerlei Werbung in Deutschland sehen. Das Beispiel wären Pornos. Dafür gibt es bzw gab's in der Videothek einen extra Bereich.
B bedeutet daß man sich als Händler strafbar macht diesen zu verbreiten. Und in der Regel, zieht man gleichzeitig sämtliche Kopien aus dem Verkehr.
Ich hab's kurz formuliert.
Stichwort Indizierung
Danke :). Das bedeutet ja, dass man alle Filme kaufen und gucken darf und theoretisch nur der Verkauf verboten ist.
Richtig. Kaufen wird schwierig. Deswegen habe ich Spiele damals in Österreich gekauft (falls es ne deutsche Version gab) Aber oftmals hat man sich das Geld für die Prüfung FSK (Filme) und Spiele (USK) gespart, wenn man es nicht extra zensieren wollte und so. Aber die Zeiten haben sich geändert. Freitag der 13. war ewig auf dem Index. Die Filme kannste mittlerweile normal und ab 16 kaufen.
Sone Prüfung kostet nämlich Geld und wenn der Hersteller weiß, dass er es ungeschnitten nicht durch die Prüfung schafft. Hat man sich das Geld gleich gespart und gar erst veröffentlicht. Prototype war so ein Fall
Alles klar, vielen Dank! Ich wollte nämlich nur wissen, ob ich mich strafbar machen könnte, wenn ich irgendwo irgendeinen crazy Film sehe. :)
Wir leben in keiner Diktatur. Soweit ich weiß bist du nur bei Kinderpornos am Arsch. Wir haben ja keine Zensur. Hier heißt es "Jugendschutzgesetz" und die BPjM ist das Organ.
Ich hab damals einen Vertreter davon, auf der Messe zur Sau gemacht. Weil die Logik folgende war: wenn der Film XYZ sowie keine Jugendfreigabe erhält, warum wird er mir damit gleichzeitig vorenthalten. Ich kann doch schauen was ich will.
Diese ganze Zensur soll lediglich dazu dienen, Jugendliche davor zu schützen. Man denkt wirklich, der ein oder andere kriegt durch solchen Konsum dauerhaften Schaden. Mag sein. Aber ich finde es geht hier schon Richtung Bevormundung seitens Staat
Bevormundet wirst du seit es das Konzept Staat gibt. Der ist dafür da das zu tun. Der Zweck dabei ist es, die Bürger und damit den Staat selbst gesund zu halten.
Beschlagnahme und Indizierung sind ein himmelweiter Unterschied.
Und entgegen der sonst recht kompetenten Aussage von J4gdtiger, es gibt Filme die strafrechtlich relevant sind. Sodomie und Snuff sind solche Beispiele. Nur um dem Begriff "crazy" deinerseits vorzubeugen.
Okey, aber eine Beschlagnahmung verbietet lediglich den Verkauf und die Verbreitung, nicht das Streamen oder den Kauf an sich