Darf ein Jugendlicher Filme ab 18 schauen wenn Eltern es erlauben?

Ja 89%
Nein 11%

9 Stimmen

6 Antworten

Nein

NEIN !

Die Altersfreigaben der FSK sind explizit keine pädagogischen oder ästhetischen Empfehlungen für eine bestimmte Altersstufe.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten in § 28 JuSchG aufgeführt. Grundsätzlich kann das Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz bis zu 50.000 Euro betragen. Das Gesetz differenziert hier nach Verstößen durch Gewerbetreibende und sonstige Personen. Gewerbetreibende müssen mit Geldbußen von bis zu mehreren tausend Euro rechnen, das Bußgeld für andere Personen liegt meistens bei mehreren hundert Euro. Das riskiert kein Kinobetreiber...

Klartext: gibst du deinem 17jährigen Kind auf einer Gartenparty Wodka oder Whiskey zum Kosten und ein gutmeinender Nachbar sieht das und zeigt dich an, kannst du u.U. bis zu 5000 € Strafe Zahlen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerCaveman  19.08.2024, 03:13
gibst du deinem 17jährigen Kind auf einer Gartenparty Wodka oder Whiskey zum Kosten und ein gutmeinender Nachbar sieht das und zeigt dich an, kannst du u.U. bis zu 5000 € Strafe Zahlen

Noe. Die Gartenparty findet ja sicher nicht in der Oeffentlichkeit statt.

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falkfisch262  19.08.2024, 11:49
@DerCaveman

Ist sch***egal, wo die Party stattfindet. du wirst als Vater genau so verknackt...

Du hast als Elternteil dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz eingehalten wird, ohne Wenn und Aber

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DerCaveman  19.08.2024, 11:58
@falkfisch262

Dann schauen wir uns das Gesetz doch mal etwas genauer an ;-)

Geregelt ist das in § 9 Abs. 1 JuSchG. Dort heisst es:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Also kommt es sehr wohl darauf an, ob in der Oeffentlichkeit oder nicht.

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falkfisch262  19.08.2024, 12:30
@DerCaveman
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken

ist ein kleiner Unterschied zu dem, was ich beschrieben habe...

andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

und das gillt nun mal auch für eine Gartenparty, die von außen einsehbar ist (laut Richter)...
ist aber auch egal, ich hab gezahlt und den wohlmeinenden Nachbarn ein halbes Jahr später eigengekündigt, der von mir zum "Säufer erzogene Bengel" wohnt seit dem dort...

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DerCaveman  19.08.2024, 13:03
@falkfisch262

Ich haette das Zitat auch kuerzen und nur den 2. Teil zitieren koennen. Dann waere aber bestimmt wieder irgendein Schlaumeier aufgetaucht und haette darauf hingewiesen, dass das aber nicht auch fuer Bier, Wein und Sekt gilt.

Aber schoen, dass du inzwischen auch erkannt hast, dass es eben nicht "sch*egal" ist, wo die Party stattfindet. ;-)

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Zu Hause ja, im Kino nein

Zu Hause: Ja

Im Kino: Nein

Im privaten Rahmen ja.

Im Kino, nein.

Ja

Zu Hause ja aber im Kino nein. Denn die im Kino müssen sie Kontrollieren und würden eine sehr hohe Geldstrafe bekommen, wenn sie kontrolliert und erwischt werden. Aber zu Hause entscheiden es die Eltern und, wenn sie es erlauben darf man das dann schauen.

Woher ich das weiß:Hobby – Großer Horrorfilm Fan