Ersttäter THC in Verkehrskontrolle MPU?
Hey ich wurde vor kurzem laut Aussage des Beamten ohne Grund in eine Allgemeine Verkehrskontrolle verwickelt
Aufgrund von Gliederzucken am Auge und Später am Fuß, wurde eine Urin Probe angefragt & nach Positivem Test musste ich Blutabgeben
in meinem Landkreis ist für Ersttäter keine MPU Vorgesehen, nun möchte ich wissen ob die Ausfallerscheinungen auch bei Erstem verstoß zur MPU führen, oder ob "nur" eine Strafanzeige gestellt wird, hat jemand Erfahrung / ähnliche fälle gehört/ gehabt? danke euch
2 Antworten
nun möchte ich wissen ob die Ausfallerscheinungen
Ich kann nach deiner Beschreibung keine "Ausfallerscheinungen" erkennen. Dies wäre der Fall, wenn du durch unsichere Fahrweise/Fahrfehler aufgefallen wärst.
oder ob "nur" eine Strafanzeige gestellt wird
Wenn du bei 3,5 ng oder mehr aktivem THC liegst gibt es ein Bußgeld von 500 Euro + der Kosten für die Blutabnahme, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot (aber keinen Strafbefehl).
Eine MPU ist derzeit erst bei einer zweiten Auffälligkeit (mit 3,5 ng oder mehr) zu erwarten.
Gelten zuckende Augenlider und ein zitternedes Bein bei den Tests der Polizei nicht als Ausfallerscheinung?
Nein, es geht ausschließlich darum ob du beim Fahren auffällig warst...
Hey ich wurde vor kurzem laut Aussage des Beamten ohne Grund in eine Allgemeine Verkehrskontrolle verwickelt
Soso, der Beamte hat also verlauten lassen, das seine Kontrolle eigentlich nicht begründet sein soll? Die allgemeine Verkehrskontrolle ist aber eine begründete Kontrolle. Da hast Du etwas falsch verstanden.
in meinem Landkreis ist für Ersttäter keine MPU Vorgesehen
Woher hast Du denn diese Information? Ob eine MPU stattfindet oder nicht, entscheidet der THC-Gehalt deinem Blut. Über 3,5 Nanogramm/ml bist Du mit einem Entzug der Fahrerlaubnis dabei, und das ist ein bundesweit einheitlicher Wert, das ist nicht auf kommualer Ebene geregelt. Ob dann eine MPU angeordnet wird, ist einzig und allein in der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. Es wäre schon sehr verwunderlich, wenn sich dort ein Beamter für jemand unbekannten in die Nesseln setzen würde.
Über 3,5 Nanogramm/ml bist Du mit einem Entzug der Fahrerlaubnis dabei,
Ohne Ausfallerscheinungen bleibt es einer OWI, hier gibt es keinen Entzug der FE...
Gelten zuckende Augenlider und ein zitternedes Bein bei den Tests der Polizei nicht als Ausfallerscheinung?
(Ich sollte mich ausgestreckt hinstellen, Kopf in Nacken und im Kopf bis 30 zählen, ich habe genau bei 30 Stop gesagt aber wie gesagt hat mein Bein sehr gezittert)
Ansonsten bin ich vor der Kontrolle nicht durch fehlerhafte Fahrweise aufgefallen, ich bin ü23, keine Probezeit und ersttäter (wurde vor paar Wochen geblitzt unabhängig von der Kontrolle. Die Polizei hat mich einfach so rausgezogen)