Ersttäter THC in Verkehrskontrolle MPU?

2 Antworten

nun möchte ich wissen ob die Ausfallerscheinungen

Ich kann nach deiner Beschreibung keine "Ausfallerscheinungen" erkennen. Dies wäre der Fall, wenn du durch unsichere Fahrweise/Fahrfehler aufgefallen wärst.

oder ob "nur" eine Strafanzeige gestellt wird

Wenn du bei 3,5 ng oder mehr aktivem THC liegst gibt es ein Bußgeld von 500 Euro + der Kosten für die Blutabnahme, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot (aber keinen Strafbefehl).

Eine MPU ist derzeit erst bei einer zweiten Auffälligkeit (mit 3,5 ng oder mehr) zu erwarten.


Wadim479 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 23:16

Gelten zuckende Augenlider und ein zitternedes Bein bei den Tests der Polizei nicht als Ausfallerscheinung?

(Ich sollte mich ausgestreckt hinstellen, Kopf in Nacken und im Kopf bis 30 zählen, ich habe genau bei 30 Stop gesagt aber wie gesagt hat mein Bein sehr gezittert)

Ansonsten bin ich vor der Kontrolle nicht durch fehlerhafte Fahrweise aufgefallen, ich bin ü23, keine Probezeit und ersttäter (wurde vor paar Wochen geblitzt unabhängig von der Kontrolle. Die Polizei hat mich einfach so rausgezogen)

nancycotten  12.09.2024, 23:23
@Wadim479
Gelten zuckende Augenlider und ein zitternedes Bein bei den Tests der Polizei nicht als Ausfallerscheinung?

Nein, es geht ausschließlich darum ob du beim Fahren auffällig warst...

Hey ich wurde vor kurzem laut Aussage des Beamten ohne Grund in eine Allgemeine Verkehrskontrolle verwickelt

Soso, der Beamte hat also verlauten lassen, das seine Kontrolle eigentlich nicht begründet sein soll? Die allgemeine Verkehrskontrolle ist aber eine begründete Kontrolle. Da hast Du etwas falsch verstanden.

in meinem Landkreis ist für Ersttäter keine MPU Vorgesehen

Woher hast Du denn diese Information? Ob eine MPU stattfindet oder nicht, entscheidet der THC-Gehalt deinem Blut. Über 3,5 Nanogramm/ml bist Du mit einem Entzug der Fahrerlaubnis dabei, und das ist ein bundesweit einheitlicher Wert, das ist nicht auf kommualer Ebene geregelt. Ob dann eine MPU angeordnet wird, ist einzig und allein in der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. Es wäre schon sehr verwunderlich, wenn sich dort ein Beamter für jemand unbekannten in die Nesseln setzen würde.


nancycotten  12.09.2024, 23:06
Über 3,5 Nanogramm/ml bist Du mit einem Entzug der Fahrerlaubnis dabei,

Ohne Ausfallerscheinungen bleibt es einer OWI, hier gibt es keinen Entzug der FE...

Wadim479 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 19:04

also erstmal, chillig das du so einen Garstigen Ton anstimmt, musst sau glücklich sein

Bro so eine dumme antwort, möchte gar nicht drauf eingehen 😂