Zwei Woche vor MPU Anmeldung angehalten?
Hallo zusammen. Mir ist etwas unglaublich dummes passiert. Ich habe mich für die MPU angemeldet und musste knapp 6 Monate auf den Termin warten.
ich muss eine MPU aufgrund von Punkten machen. Jede Woche zu der Zeit fast 2000 Kilometer beruflich gefahren in der Woche.
hier kann man ja ehrlich sein.
original zwei Woche vor dem Termin hatte ich mega verschlafen und wäre extrem zu spät gekommen mit der Bahn.
Soll überhaupt keine Ausrede sein, ich bin einfach nur dumm.
somit bin ich mit dem Auto gefahren 1x malig und wurde natürlich angehalten.
Aktuell habe ich hierzu noch keine Papiere bekommen.
meine Frage:
Sollte dies schon beim Straßenverkehrsamt vorliegen bzw. im Behörden Polizeilichen Führungszeugnis oder erst sobald das Urteil rechtskräftig ist?
das ich den Führerschein nochmal abgeben müsste anschließend ist mir völlig klar und dies ist auch einfach nur zur Recht.
ich würde mich freuen wenn ihr auf die Frage eingeht
2 Antworten
Sollte dies auch zum Straßenverkehrsamt durchdringen oder steht dies erst im Behörden Polizeilichem Führungszeugnis sobald das Urteil rechtskräftig ist?
Das wird definitiv "vordringen" dass du ohne Fahrerlaubnis ein PKW bewegt hast und auch bei deiner MPU eine Rolle spielen. Denn was du hier verwechselst ist:
- Bundeszentralregister
- Führungszeugnis
- Erw. Führungszeugnis
Im Führungszeugnis tauchen in der Regel nur Sachen auf bei Geldstrafen ab 90 Tagessätzen oder 3 Monate Freiheitsstrafe.
Im Bundeszentralregister steht ALLES drin zu deiner Person.
Und wenn die POL hier sieht dass bei dir ne MPU angeordnet wurde oder bereits stattfand, dann werden entsprechende Stellen darüber auch informiert.
Mit gaaaaaaaanz viel Glück nicht, aber eher selten.
das ich den Führerschein nochmal abgeben müsste anschließend ist mir völlig klar und dies ist auch einfach nur zur Recht.
Abgeben ist hier noch gelinde gesagt. Man wird dir den Führerschein möglicherweise DAUERHAFT entziehen oder eine Sperre für X Jahre geben.
Im Bundeszentralregister steht ALLES drin zu deiner Person.
Was soll ALLES denn sein? Ermittlungen und Verfahrenseinstellungen stehen dort eben nicht drin, sonder nur Verurteilungen und Vorgänge, die sich auf diese beziehen.
Die Führerscheinstelle bekommt lediglich das Führungszeugnis vorgelegt.
Du hast das Wort "Mindestens" hier vergessen.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei.
Die tatsächliche Höhe entscheidet aber nicht dein Anwalt.
Ich glaube das sollte selbstverständlich sein. Danke dir auf jeden Fall für die Antworten.
Wenn du Glück hast, informiert die Polizei nicht die Führerscheinstelle, denn von einem Strafverfahren erhalten die nicht automatisch Kenntnis. Wenn dann deine Strafe kleiner 90 Tagessätze ausfällt, hast du den Lappen wieder.
Mega danke dir das du dir die Zeit genommen hast zu lesen nicht wie die anderen beiden Kandidaten. Selbst wenn ich den nochmal abgeben muss ist das völlig verständlich für mich! Ich war einfach ein Mega Vollidiot. Schlimmste Entscheidung meines Lebens. Aber stehen nur die Verurteilungen im Führungszeugnis oder auch schon Anklagen? Wobei eine Anklage habe ich bisher auch noch nicht bekommen. Dies ist auch die erste Straftat die ich jemals begangen habe…
Danke dir aber der Kollege oben meinte das es dann wohl im Zentralregister stehen wird.
naja bin ich alles selbst schuld. Muss ich jetzt durch. Ist mein erstes Vergehen (Ordnungswiedrigkeit oder Straftat).
mein Anwalt meinte 1Jahr Verbot und Geldstrafe..
Also hier oben der Kollege „Still“ meinte das dies angefordert wird. Beim Straßenverkehrsamt hatte man mir nur gesagt das mein Führungszeugnis angefordert wird für Behörden. Im Internet hab ich davon auf jeden Fall nichts finden können.
Mein Anwalt meinte 1 Jahr plus Geldstrafe.