Kann ich für eine digitale Vignette einfach angeben, dass ich Unternehmer bin um die 18-Tages-Frist zu umgehen?
Ich würde gerne über shop.asfinag.at eine digitale Vignette für Österreich kaufen.
Leider besteht für Konsumenten eine 18-tägige Frist, da man ein 14-tägiges Rückgaberecht hat. Kann ich einfach angeben, dass ich Unternehmer bin und damit auf mein Rückgaberecht verzichten, oder hat das irgendwelche Nachteile oder ist nicht legitim?
4 Antworten
Du wirst Deine ATU-Nummer angeben müssen, und die hast Du als Privatmann ja nicht.
Na toll. Ich empfinde diesen groß angepriesenen "Konsumentenschutz" als Gängelung, wenn es einem nicht frei steht, darauf zu verzichten. Ich bestelle mir doch lieber einen Tag vor Abreise eine Vignette die sofort gültig ist, als 18 Tage vorher, nur damit ich 14 Tage die Möglichkeit habe, es mir anders zu überlegen.
So habe ich doch sogar 3 Tage WENIGER, die ich abwarten kann, ob etwas dazwischen kommt, bevor ich die Vignette überhaupt bestelle.
Du kannst die digitale Vignette beim ÖAMTC, Arbö, bei einer Mautstelle oder auch in einer Trafik kaufen, da ist sie sofort gültig.
Ja, kann man! Läuft trotzdem anonym aufs Kennzeichen.
Blödsinnige EU Regelung ... totaler Unfug. Eine Fahrkarte gilt ja auch sofort und nicht erst in 18 Tagen
Man kann ohne Probleme einfach angeben, dass man Unternehmer ist. Man muss keine weiteren Nummern angeben. Dann ist die Vignette sofort gültig. Funktioniert ohne Probleme. Schon oft so praktiziert. Asfinag will den Kunden mit der 18 Tage nicht ärgern. Dies ist tatsächlich eine EU-Regelung die nicht ausgereift ist. Hier ist diese hinderlich.