Erfahren die Eltern im Falle einer Inobhutnahme wo das Kind untergebracht wird?

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Das ist unterschiedlich.

Adressen von Bereitschafts- und Dauerpflegefamilien werden generell nie weitergegeben, um diese zu schützen.

Wird das Kind an anderen Orten (z.B. Krankenhaus, Heim) in Obhut genommen, wird der Ort den Eltern mitgeteilt, außer der Schutz des Kindes ist dadurch nicht mehr gewährleistet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das kommt auf die "Schwere der Verfehlungen an" und ob das Schutzbefohlene Kind will

Spätestens wenn die Eltern ein Besuchs und Umgangsrecht bekommen erfahren sie es natürlich zwangsläufig.

Kann aber natürlich auch sein das es ein paar Extremfälle gibt wo die Eltern als so gefährlich angesehen werden das sie nichtmal ein Besuchsrecht bekommen. Aber das wird extrem selten sein.

Die Inobhutnahme ist aufgrund von Misshandlung durch die Eltern (physisch und psychisch)

Da der Kontakt hier dem Kindeswohl widersprechen wird, eher nein!