Ich würde mich vorher ganz genau informieren, wer diesen Bibelkurs anbietet.

Es gibt viele Gemeinden (katholisch, evangelisch, freikirchlich), die tolle Bibelkurse haben. Möglicherweise wird mit einem Lied und einem Gebet gestartet, dann wird ein Bibeltext gelesen, ggf tauscht man sich in Kleingruppen darüber aus oder es gibt einen Impuls dazu.

Es gibt aber auch sehr fragwürdige Veranstalter. Zum Beispiel die Sekte Shincheonji wirbt - ohne ihren Namen zu nennen - mit kostenlosen Bibelkursen.

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Gibt es Hinweise, dann werden diese intern intensiv beraten. Ggf holt man Informationen bei Kindergarten/Schule/Kinderarzt ein. Dank Kinderschutzkonzept können diese uns bei einer Kindeswohlgefährdung auch ohne Einwilligung der Eltern Auskunft geben.

Erhärten sich die Beweise, dann kann es dazu kommen, dass das Kind unverzüglich in Obhut genommen wird.

Erhärten sich die Hinweise nicht, dann wird weiter beobachtet bzw auch teilweise Kontakt mit den Eltern aufgenommen.

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Du solltest deine Ansprüche deutlich herunterschrauben.

Auch wenn er sehr langsam anfängt - einmal pro Woche mit dem Rad eine kleine Tour oder ein bisschen schwimmen - bringt das was. Denn so kann er langsam Spaß an der Bewegung gewinnen und Selbstbewusstsein aufbauen, dass er das kann. Treibe ihn nicht zu Höchstleistungen, sondern erlebe mit ihm spaßige Zeit.

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Ich bin nichts davon.

Aber eine gute Freundin von mir. Sie hat sich in der Kindheit oft wie das fünfte Rad am Wagen gefühlt, weil ihre Schwestern so eng miteinander waren (obwohl grundsätzlich ein gutes Verhältnis bestand).

Das änderte sich, seit ihre eine Schwester allein ein Auslandsjahr machte und die Schwestern somit nicht mehr unzertrennlich waren. Die eine Schwester hat jetzt auch geheiratet, dadurch hat sich das System nochmal zum Positiven für sie verschoben.

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Wenn du ausziehst, dann musst du von deinem Ausbildungsgehalt leben - Miete, Nebenkosten, Essen, ...

Wenn du nicht ausziehst, dann reduziert das Jobcenter/Sozialamt zwar die Leistungen etwas. Das heißt, du musst deiner Mutter deinen Anteil an Miete, Nebenkosten, Essen etc geben.

De facto solltest du also mal ausrechnen, ob du tatsächlich durch einen Auszug einen finanziellen Vorteil hast.

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Reifezeichen, um mit Beikost zu starten sind:

  • Kind kann für kurze Zeit selbstständig oder auf deinem Schoß gestützt sitzen.
  • Der Zungenstoßreflex ist nicht mehr vorhanden.
  • Das Baby kann Augen, Hände und Mund so koordinieren, dass es Essen zum Mund führen kann.

Wenn das alles erfüllt ist, kannst du starten. Bei den meisten Kindern ist das im Alter von 5-7 Monaten.

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Für einen ganzen Tag ist das zu wenig. Ich würde das eher so sehen:

  • Frühstück: Äpfel, Birne, Naturjoghurt
  • Mittagspause: Gemüsereis und als Nachtisch ein Rippchen Schokolade
  • Abendessen fehlt komplett
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Ich würde mich sehr gut rechtlich beraten lassen, inwieweit es sinnvoll ist ein funktionierendes Umgangsmodell aufzugeben für einen Wunsch eines Modells, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt. Ein Wechselmodell kann nur dann kindeswohldienlich funktionieren, wenn eine halbwegs vernünftige Kommunikation zwischen den Elternteilen möglich ist.

Ich würde davon abraten, unüberlegt das Jugendamt einzuschalten wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Eltern, die sich gegenseitig Gefährdungen vorwerfen sind in der Regel nicht in der Lage, ein Wechselmodell zu leben,

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Unser Jugendamt würde die Jugendliche - wenn diese derum bittet und mit dieser Vorgeschichte - unverzüglich in Obhut nehmen.

Dann müsste gemeinsam mit der Jugendlichen und den Eltern eine dauerhafte Lösung erarbeitet werden. Aber wenn sich die Jugendliche dauerhaft weigert heim zu gehen, dann würden wir das ggf auch mit Familiengericht hinbekommen, dass sie das nicht mehr muss.

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Deine Eltern entscheiden gemeinsam, wo du lebst. Wenn du also Wünsche hast, solltest du diese gegenüber deinen Eltern ansprechen. Eigenverantwortlich entscheiden kannst du erst mit 18. Sonst entscheiden deine Eltern oder das Familiengericht.

Vielleicht wäre aber auch eine Art Wechselmodell denkbar: Du lebst z.B. in den Mittagsschicht-Wochen bei deinem Vater und sonst bei deiner Mutter oder ähnlich.

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Wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann kannst du dein Kind jederzeit aus der Wohngruppe holen und die stationäre Hilfe beenden.

Allerdings klappen überstürzte Rückführungen meist nicht sonderlich gut.

Ja, ich denke, dass du bestimmt noch eine Chance bekommst. Im Falle deiner Tochter, die ja nicht zur Schule geht, könnte man ihr die Voraussetzung geben, dass sie vier Wochen zuverlässig zur Schule gehen muss und danach eine Belastungserprobung möglich ist. Wenn sie heim will, dann wird sie dafür kämpfen.

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Einen Platz für eine Inobhutnahme haben wir immer unverzüglich. Das heißt, ein Einzug am gleichen Tag ist möglich.

Ein Platz für eine reguläre Wohngruppe ist sehr unterschiedlich, je nachdem was für Kriterien es noch gibt. Zwischen: "Wollen Sie morgen zum Vorstellungsgespräch kommen, wir haben einen Platz frei" oder "Sie können gerne nächsten Monat ein Vorstellungsgespräch haben" oder "In absehbarer Zeit bekommen wir leider keine Plätze frei" habe ich schon alles von Wohngruppen gehört.

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Vater anzeigen?

Hey Leute ich hätte da mal eine Frage an euch und zwar:

Meine Freundin und ihr Vater hatten nicht nur in den letzten Monaten sondern eigentlich schon seit mehreren Jahren immer wieder Streit das heißt sie haben sich gefühlt mehr angeschrien als sie überhaupt mit einander geredet haben. Sie verstehen sich einfach extremst schlecht.

Ihre Eltern sind getrennt und sie lebt jede Woche bei einem der beiden also eine Woche bei der Mutter eine bei dem Vater.

Gestern waren wir mit noch ein paar Freunden im Mc's und da hat ihr Vater sie angerufen und direkt angeschrien das sie doch Nachhause kommen muss und alles.

Sie hatte dann irgendwann keine Lust mehr und hat aufgelegt. Ihr Vater hat dann ihr Handy gesperrt sodass sie niemandem mehr schreiben konnte. Wir sind dann relativ schnell auch wieder gegangen aber weil sie Angst hatte wieder nach Hause zu ihrem Vater zu gehen hat sie sich entschieden mit den anderen noch zu uns zu kommen.

Wir waren dann eine Weile bei mir und sie hatte ihr Handy komplett aus damit er nicht ihren Standort herausfinden kann.

Nach einer Weile (es war so circa 19:20) ist dann ihre Beste Freundin nach Hause gegangen und wir waren dann noch zu dritt mit noch nem Typen bei mir.

Wir waren dann noch bei mir und haben dann das Handy von meiner Freundin wieder angemacht damit sie ihrer Mutter schreiben kann was alle los ist. Ihre Mutter wollte dann zuerst das sie zu ihr kommt aber (wir nennen meine Freundin jetzt einfach mal Lisa) Lisa wollte net zu ihr weil sie dachte das ihr Vater sie dort schnell finden würde und sie wieder mitnehmen würde deswegen hat sie gefragt ob sie bei mir übernachten kann weil ihr Vater nicht weiß wo ich wohne.

Ihre Mutter hat zugestimmt.

Ihr Vater hat sie währenddesssen immer wieder wieder angerufen und dann auch bei ihrer besten Freundin und deren Vater angerufen (mehrmals)

Nach einer Weile ist ihr Vater dann plötzlich bei ihrer besten Freundin aufgetaucht und hat sie erst gefragt ob Lisa bei ihr ist, sie hat dies verneint und daraufhin hat er ihr gedroht (das ist kein Witz!) sein genauer Wortlaut war: "Wenn du Lisa schreibst das ich hier war dann...." Dann ist er gegangen. (Ihre beste Freundin konnte uns nicht schnell genug bescheid sagen da ihr Handy leer war)

Kurz darauf ist er bei mir aufgetaucht und hat sie erstmal 10 Minuten vor meiner Haustür angeschissen und dann gezwungen mit zu kommen! Sie ist dann nochmal kurz zu mir rein und hat ihre Sachen geholt und schon hat er sie mitgenommen.

Jetzt hat sie Kontaktverbot mit mir und ihrer besten Freundin heißt wir dürfen uns nicht mehr mit ihr treffen!

Also könnte man ihn wegen dieser ganzen Sachen anzeigen oder zumindest das Jugendamt Informieren? Und was würden diese dann machen oder könnten sie überhaupt etwas machen?

Danke schonmal <3

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Ich halte es in der Situation heute völlig verständlich, dass sich der Vater wahnsinnige Sorgen macht, wenn seine minderjährige Tochter nicht zurück nach Hause kommt.

Davon abgesehen wäre natürlich zu überlegen, ob das Wechselmodell immer noch eine gute Lösung für den Umgang ist.

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Nein, das geht nicht.

1. Das Sorgerecht kann nur das Familiengericht entziehen. Sonst gibt es (außer zu sterben) keine Möglichkeit, das Sorgerecht zu verlieren. Mit einer Vollmachtslösung kann man aber eine andere Person dazu bevollmächtigten, weitgehende Entscheidungen für das Kind zu treffen.

2. Man kann nicht einfach ein wildfremdes Kind dauerhaft bei sich aufnehmen. Dazu bedarf es einer Erlaubnis. Geregelt ist das in §44 SGB VIII: https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/44.html

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Wenn du auf Umluft bäckst, dürfte das im Backofen wenig Unterschied machen. Passen denn zwei Auflaufformen gleichzeitig in den Ofen?

Ich würde noch ein bisschen Zwiebel, Petersilie und Salz in die Hackbällchen tun.

Du könntest auch das übrige Hackfleisch zu einer Bolognesesauce verarbeiten und portionsweise eingefrieren.

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Wie kann man einer stark narzisstischen Kindsmutter entkommen, und dennoch den Umgang mit seinen Kindern beibehalten?

Die Mutter meiner Kinder und ich sind seit ein paar Jahren getrennt. Das Verhältnis mit ihr ist seitdem massiv angespannt, und sie hat mich damals mit ihren Spielchen beinahe in den Suizid getrieben.

Da die Kinder bei ihr gemeldet sind, hat sie auch die Kontrolle über die Kinder. Dh sie bestimmt, wann ich sie sehen darf, wie die Kommunikation mit ihnen abzulaufen hat, usw... und was sie nicht kontrollieren kann, wird von ihr kritisiert, sabotiert, erpresst. Sie legt den Kindern dann in Gesprächen die Antworten in den Mund die sie gerne hören möchte ("das war doch sicher...", "du hattest doch dabei sicher Angst?"), in dem Wissen, dass diese nicht widersprechen werden, und macht mir das dann zum Vorwurf.

Ich liebe meine Kinder und mache viel für sie, bin für sie da, arbeite voll, um den Unterhalt zu bezahlen, aber sie legt mir immer wieder neue Steine in den Weg. In freundlichen Gesprächen, wenn sie etwas will, macht sie gerne Zusagen, um ihr Ziel zu erreichen. Wenig später ignoriert sie diese Zusagen dann mit Kommentaren wie "kannst es ja einklagen" oder "kannst schon machen, dann hast halt ne neue Unterhaltsklage am Hals" oder "dann kannst du deine Kinder halt nicht mehr sehen". Wenn ich nicht mehr und immer mehr leiste, kann ich meine Kinder nicht mehr sehen.

Und jetzt ist es so weit, dass sie etwas von mir verlangt, was ich nicht leisten kann. Nach monatelangen shitstorms hat sie mir eröffnet, dass sie eine weitere Vereinbarung nicht länger einhalten kann. Ich kann diese jedoch nicht selbst stemmen, da sie sich nicht mit meiner Arbeit vereinbaren lässt. Und "dann such dir halt einen neuen Job" funktioniert auch nicht, da ich seit Jahren in dieser Firma tätig bin, und mir einige Freiheiten ua bzgl Arbeitszeit erarbeitet habe, die ich für die Logistik meiner Kinder dringend benötige.

Auch meine Kinder werden von ihrer Seite entsprechend 'bearbeitet': eines der Kinder hat mir unter Tränen anvertraut, dass es ihr gegenüber nicht äußern könne, dass es gerne zu mir möchte oder mich vermisse, da sie dann wütend auf auf das Kind werde! Das ist emotionale Erpressung. Mir gegenüber argumentiert sie dann, dass die Kinder gar nicht nach mir fragen würden. Die Kommunikation zwischen mir und meinen Kindern wird von ihr permanent überwacht, und ist auch ein gerne benutztes Druckmittel.

In ihren shitstorms fasst sie all ihre eigenen 'Mängel' zusammen und projiziert sie dann auf mich. Wirft mir vor, ich würde die Kinder instrumentalisieren und überwachen. Dabei ist sie selbst überfordert, hat auch schon "alkoholische Süßgetränke versehentlich stehen lassen" oder einem Kind verschreibungspflichtige Medikamente gegeben, um "auch mal ihre Ruhe zu haben". Mir wurden auch zwei Vorfälle berichtet, in denen ihr neuer Partner mit übertriebener Gewalt einen vermeintlichen und einen tatsächlichen Steit zwischen den Kindern getrennt hat. Sie selbst sieht sich als die Beschützerin und die emotionale Stütze für die Kinder, und merkt überhaupt nicht, wie sehr diese unter dem permanenten Streit leiden.

Ich war schon bei zwei Anwälten, um meinen Kindern mehr Zeit bei mir zu verschaffen, aber beide meinten, dass ohne die Zustimmung der Mutter der juristische Weg nahezu aussichtslos sei. Auch das gemeinsame Sorgerecht hat darauf keinen Einfluss. Außerdem bleiben mir durch die Unterhaltszahlungen am Ende des Monats bestenfalls ein paar Euros übrig, eine Klage ist da bei weitem nicht drin. Mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe finde ich sowieso keinen Anwalt.

Ich hatte auch schon zwei Termine mit der zuständigen Person vom Jugendamt, in denen ich die Situation und die Schwierigkeiten geschildert hatte. Die endeten beide in etwa mit "jetzt beruhigen Sie sich und zahlen schön Ihren Unterhalt".

Was kann ich machen? Ich werde meine Kinder niemals aufgeben, aber solange sie sie kontrolliert, wird es bergab gehen. Und ich stehe hilflos daneben und kann nur für meine Kinder da sein, solange sie das zulässt oder ich noch nicht von ihr komplett in den Wahnsinn getrieben wurde. Ich habe inzwischen massive Ess- und Schlafstörungen, da sich diese Situation nun schon seit Jahren hinzieht und auch keine Besserung/Hilfe in Sicht ist.

Bitte hat jemand eine Lösung..........

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Eine gerichtlich vereinbarte Umgangsregelung hätte - auch wenn es nicht mehr Umgang als jetzt bedeutet - den Vorteil, dass du Mutter nicht mehr die "Macht" über die Umgangsgestaltung hätte. Denn es wäre alles geregelt.

Eine feste Regelung (Wochenenden, unter der Woche, Ferien- und Feiertagsregelung) würde die Situation daher vielleicht entspannen.

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Das Jugendamt hat die sorgeberechtigten Eltern unverzüglich über die Inobhutnahme zu informieren.

Allerdings sind wir jetzt keine "Ermittlungsbehörde". Wenn deine Schwester eure Telefonnummer nicht mitgeteilt hat, dann weiß das Jugendamt diese vermutlich auch nicht. Aber spätestens mit dem ersten Postdurchlauf sollte eine Info an euch ergangen sein.

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Deine Mutter kann alle Entscheidungen des "alltäglichen Lebens" allein treffen. Kurze Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands oder ungefährliche Urlaubsländer gelten standardmäßig als Entscheidung des alltäglichen Lebens - zumindest nach deutschem Recht kannst du sowohl nach Deutschland als auch Spanien fahren.

Allerdings solltest du auch immer die Einreisebestimmungen des anderen Landes checken: Anderes Land, andere Regeln - und nur weil du ohne Vollmacht deines Vaters aus Deutschland ausreisen kannst, heißt das nicht, dass das andere Land dich auch ohne Vollmacht einreisen lässt.

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Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Krisenintervention, um das Kindeswohl zu schützen. De facto heißt das, dass ich für diesen kurzen Zeitraum das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Teile der Gesundheitsfürsorge für das Kind habe. Ich kann das Kind also in einer Gewaltambulanz vorstellen und in einer Einrichtung oder bei einer "geeigneten Person" unterbringen.

Widerspricht das sorgeberechtigte Elternteil der Inobhutnahme, dann müssen wir uns schnellstmöglich (in der Regel am nächsten Werktag) ans Familiengericht wenden. Das Familiengericht überprüft dann unsere Entscheidung - falls notwendig entzieht das Familiengericht vorläufig das Sorgerecht und überträgt das einer geeigneten Person aus dem Umfeld des Kindes oder einem Amtsvormund.

Das Gericht kann in diesem Verfahren auch entscheiden, dass der Vater das Sorgerecht bekommt. Dann kann der Vater das Kind unverzüglich abholen.

Oder der Vater überzeugt das Jugendamt, dass er sich um das Kind kümmern kann und auch bereit dazu ist. Wenn die Mutter einverstanden ist und das Jugendamt die akute Kindeswohlgefährdung abgewendet sieht, dann wird das Jugendamt die Inobhutnahme beenden und der Vater kann das Kind abholen - vermutlich mit Auflagen, wie der Umgang mit der Mutter aussieht etc.

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