Inobhutnahme beenden durch Sorgerechtübertragung?
Inobhutnahme des Kindes.
Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Würde der Vater das halbe Sorgerecht bekommen, könnte er dann umgehend das Kind aus der Obhut holen?
3 Antworten
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Krisenintervention, um das Kindeswohl zu schützen. De facto heißt das, dass ich für diesen kurzen Zeitraum das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Teile der Gesundheitsfürsorge für das Kind habe. Ich kann das Kind also in einer Gewaltambulanz vorstellen und in einer Einrichtung oder bei einer "geeigneten Person" unterbringen.
Widerspricht das sorgeberechtigte Elternteil der Inobhutnahme, dann müssen wir uns schnellstmöglich (in der Regel am nächsten Werktag) ans Familiengericht wenden. Das Familiengericht überprüft dann unsere Entscheidung - falls notwendig entzieht das Familiengericht vorläufig das Sorgerecht und überträgt das einer geeigneten Person aus dem Umfeld des Kindes oder einem Amtsvormund.
Das Gericht kann in diesem Verfahren auch entscheiden, dass der Vater das Sorgerecht bekommt. Dann kann der Vater das Kind unverzüglich abholen.
Oder der Vater überzeugt das Jugendamt, dass er sich um das Kind kümmern kann und auch bereit dazu ist. Wenn die Mutter einverstanden ist und das Jugendamt die akute Kindeswohlgefährdung abgewendet sieht, dann wird das Jugendamt die Inobhutnahme beenden und der Vater kann das Kind abholen - vermutlich mit Auflagen, wie der Umgang mit der Mutter aussieht etc.
Wenn auch die Mutter und das Kind damit einverstanden dann vermutlich schon.
Das Jugendamt wäre hier der richtige Adressat. Allerdings wird das JA genau prüfen, ob der Vater ausreichend das Kindeswohl sichern kann.