Wohnrecht bei Tod des Ehepartners
Hallo, ich hätte mal eine Frage. Wie lange hat eine Ehefrau Wohnrecht in dem Haus des Mannes nach dessen Tod, wenn das Haus bereits auf die Kinder des Mannes überschrieben wurde? Innerhalb welcher Frist können die Kinder die Ehefrau (Nichtmutter) des Hauses verweisen? Danke im Voraus
5 Antworten
Nun, wenn der Ehefrau am Haus nichts gehört hat und ihr auch kein Wohnrecht z.B. auf Lebzeit zugestanden wurde, dann ist das Haus aus rechtlicher Sicht schnell leer. Aus moralischer Sicht hingegen nicht.
Wenn überhaupt nichts vereinbart wurde, hatte nicht einmal der Ehemann ein Recht auf unentgeltliches Wohnen, da die Kinder Eigentümer sind. Es wäre aber sehr unüblich, nichts in diese Richtung zu vereinbaren. Gibt es eingetragene Wohnrechte im Grundbuch oder schuldrechtliche Verpflichtungen? Wenn dem nicht so ist, kann die Witwe jederzeit aufgefordert werden, das Haus zu räumen.
Wie lange hat eine Ehefrau Wohnrecht in dem Haus des Mannes nach dessen Tod, wenn das Haus bereits auf die Kinder des Mannes überschrieben wurde?
Lebenslang
Es muss schön sein solche netten (Stief)Kinder zu haben.
Wenn der Verstorbene das nicht gereglt hat ist die Witwe jetzt Mieterin des Hausses und damit gelten die üblichen Regeln.
Wenn nichts vereinbart wurde, angemessene Frist. Also so bald wie möglich ausziehen. Warum habt ihr kein Berliner Testament????