Wohnrecht auf Lebenszeit?

5 Antworten

Wie das rechtlich ist weiß ich leider nicht aber es gibt Facebook Gruppen zu Rechtsfragen und Mietrecht dort kann dir bestimmt jemand genau Auskunft geben.

Kannst du nicht mit deinen Kindern über das Problem reden? Sie werden dir im Normalfall doch nicht die Wohnung kündigen.

Das kommt darauf an, wie das Wohnungsrecht inhaltlich damals ausgestaltet wurde. Grundsätzlich erlischt das Wohnungsrecht aber nicht, wenn kurzfristig ausgezogen wird und ein Wille zur Rückkehr besteht. Problematischer sehe ich es, den Partner, dem kein Wohnungsrecht eingeräumt wurde, dort alleine wohnen zu lassen. Denn er leitet sein Recht vom Wohnungsberechtigten ab, der andere Personen aufnehmen darf.

Soweit ich weiß, würdest du dein Wohnrecht behalten, aber ob dein Partner dort wohnen darf, ist eine andere Sache, weil das Wohnrecht nur für dich gilt.

Auch während Deiner vorübergehrnden Abwesenheit darf der Ehepartner die Wohnung nutzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.