Wohnrecht auf Lebenszeit?
Das Haus haben meine Kinder geerbt ich habe notariell Wohnrecht auf Lebenszeit.Geheiratet habe ich danach und wenn ich mich jetzt trenne kann ich dann kurzzeitig ausziehen um dem Partner die Chance zu geben sich etwas eigenes zu suchen oder verliert ich dann mein Wohnrecht. Ich kann zu Freunden für einige Zeit er hat niemanden an den er sich wenden kann.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Anika2222/1654687986845_nmmslarge__0_0_720_720_633abd509342c2405db11f04215551c2.jpg?v=1654687987000)
Wie das rechtlich ist weiß ich leider nicht aber es gibt Facebook Gruppen zu Rechtsfragen und Mietrecht dort kann dir bestimmt jemand genau Auskunft geben.
Kannst du nicht mit deinen Kindern über das Problem reden? Sie werden dir im Normalfall doch nicht die Wohnung kündigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Vermietung an Dritte,
https://www.dahag.de/c/ebs/mietrecht/wohnung-vermieten-trotz-wohnrecht-auf-lebenszeit-1573
ich würde es lassen, ER kann sich eine neue Wohnung suchen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ronox/1444749172_nmmslarge.jpg?v=1444749172000)
Das kommt darauf an, wie das Wohnungsrecht inhaltlich damals ausgestaltet wurde. Grundsätzlich erlischt das Wohnungsrecht aber nicht, wenn kurzfristig ausgezogen wird und ein Wille zur Rückkehr besteht. Problematischer sehe ich es, den Partner, dem kein Wohnungsrecht eingeräumt wurde, dort alleine wohnen zu lassen. Denn er leitet sein Recht vom Wohnungsberechtigten ab, der andere Personen aufnehmen darf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/5Leonarda/1658676939313_nmmslarge__0_0_1223_1224_9e8cb3b11e553478096bd6358bb10dbb.jpg?v=1658676939000)
Soweit ich weiß, würdest du dein Wohnrecht behalten, aber ob dein Partner dort wohnen darf, ist eine andere Sache, weil das Wohnrecht nur für dich gilt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Auch während Deiner vorübergehrnden Abwesenheit darf der Ehepartner die Wohnung nutzen.