Erbe weiterverkauft an dritte Person?

3 Antworten

Da die Mutter offenbar noch lebt, gibt es kein Erbe, und Erbrecht ist völlig egal. Solang sie lebt, und die Wohnung ihr allein gehört, kann sie damit tun und lassen, was sie will. Vermutlich ist es in der Türkei nicht anders.

Übrigens bekommt man beim Verkauf von Immobilien üblicherweise Geld. Das wird auch bei deiner Großmutter der Fall sein.

Um das zu prüfen braucht ihr einen Anwalt, der sich mit türkischen Erbrecht auskennt. Wenn der Mutter die Wohnung geschenkt wurde, dürfte es ihr auch nach türkischen Recht zustehen mit der Wohnung zu machen worauf sie Bock hat,


Nutzerxxx724 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 10:40

Alles klar danke

könnte man gegen sowas rechtlich vorgehen ?

Ich kenne mich mit türkischem Recht nicht aus. Aber wenn das IHRE Wohnung ist, dann kann sie die auch verkaufen an wen oder was sie möchte.