Lass dir doch einfach den Mängelbericht, den der Tüv-Prüfer ausstellen muss, zeigen.

Wenn die "Werkstatt sich weigert, kannst du ja gerne direkt selbst beim Tüv eine Anfrage machen, ob mängel sestgestellt wurden. Die haben auch den Bericht und müssen das ja auch weitermelden.

Ist schon ein wenig komisch, dass der Wagen anscheinend den Tüv-Stempel hat aber ein gravierender Mangel vorherrscht.

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Das kann man leider aus der Ferne nicht genau sagen...

Wenn du Wärmestrom nutzt (Speicherheizung, Wärmepumpe usw) wird oft dafür ein Zweitarif-Zähler (HT / NT) eingebaut. Der andere Zähler muss dan folglich für Haushaltsstrom sein.

Geh doch hin, schalte alle Verbraucher in deiner Wohnung aus, geh an den Zähler und schaue mal ob die Drehscheibe stehen bleibt. Beim elektronischen Zähler wird unten ein Balken angezeigt.

Wenn beide stehen bleiben einfach wieder die Verbraucher einschalten und wieder am Zähler schauen.

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Überall wo Menschen Arbeiten passieren eben Fehler.

Evtl hattest du einen Vertrag mit der EnBW der zwar gekündigt wurde, aber da die EnBW auch Grundversorger in geissen Teilen von D ist, wurde sofort eine Grundversorgungs-Anmeldung durchgeführt.

Sende doch eine Kopie der Kündigungsbestätigung sowie deine Meldebescheinigung an die EnBW. Dann sehen die gleich, dass du unter der alten Adresse nicht mehr gemeldet bist und auch gekündigt hast.

Einen Anwalt brauchst du dafür nicht.

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Der Netzbetreiber (Syna) hat höchstwahrscheinlich einen anderen Abrechnungsturnus als dein Stromanbieter. Die meissten Stromanbieter machen Jahrerechnungen. Zum Beispiel: Vertragsbeginn 01.09.2021, dann endet der Abrechnungszeitraum am 31.08.2022.

Mache Anbieter erstellen dir auch, ggf. gegen eine Gebühr, eine Zwischenrechnung.

Also, schau am besten auf deinen Vertrag, da müsste alles drin stehen.

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