EnBW (Strom) kündigen?

3 Antworten

Such dir einen neuen Anbieter und füll die Vollmacht aus, dass die das dürfen.

Ich bin zu Vattenfall gewechselt, die haben das genauso gemacht

Für den Lieferantenwechsel bei Energiebezug ist nicht das BGB maßgebend.

Der Lieferantenwechsel wird in § 20a Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/EnWG.pdf

Üblich ist folgende Verfahrensweise:

Erklärung beim neuen Lieferanten, dass dieser den eigenen Zählpunkt mit Zählernummer und Zählerstand zum Zeitpunkt X übernehmen soll und bei Übernahme beim vorhergehenden Lieferanten die Kündigung vollzieht.

Fristen sind im EnWG geregelt.

Theoretisch korrekt, der Button ist nicht korrekt umgesetzt, weil man sich vorher anmelden muss.

Versuche Dein Glück schriftlich mit Verweis aufs BGB.

Ich würde jedoch vermuten, dass das so nicht klappt: Die Rechtsabteilung dürfte dafür zu groß sein. Denn Recht haben und bekommen sind zwei Paar Stiefel.

Alternativ über die Verbraucherzentrale. Die wollen aber auch eine Mitgliedschaft und bis das dann alles durch ist, hast Du auch schon längst regulär gekündigt.