Strom übermitteln?

7 Antworten

Der Messstellenbetreiber darf auch bei Bedarf eine Ablesung anfordern.

Allerdings bist Du in Deiner Frage nicht auf die von Dir aufgeführten Ausschlussgründe eingegangen.

Ein intelligentes Messsystem wird es nicht sein, sonst hättest Du keine Aufforderung bekommen. Aber was ist mit den anderen zwei Gründen? Wann zuletzt abgelesen?

Viel passieren wird auch nicht, wenn Du einfach nichts machst. Vielleicht kommt dann einfach jemand zur persönlichen Ablesung vorbei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

schleudermaxe  29.12.2024, 21:16

Wo steht das, dass ein Meßstellenbetreiber fordern darf.

Krissy1612  30.12.2024, 00:50
@schleudermaxe Im Gesetz...einfach mal sich die Zeit nehmen und im EnWG stöbern. In diesem Fall: § 40a Verbrauchsermittlung für Strom- und Gasrechnungen!

Ist auch alles bei der Bundesnetzagentur nachzulesen.

Du wirst wahrscheinlich im Mai von eon die Bitte bekommen, den Zählerstand zu übermitteln. Dann rechnen die ab. Der Grundversorger fordert manchmal auch noch zwischendurch einen Zählerstand., aber da Du ja nichts übermitteln kannst, musst Du das auch nicht.

31.12. ist der Stichtag von Netze Odr (dein Netzbetreiber). Die sind Eigentümer des Zählers und übermitteln die Zählerstände vom 31.12 dem Grundversorger bzw. dem Versorger, den du gewählt hast....bei dir EON. Damit geht man sicher, dass immer ein Zählerstand für eine Rechnung da ist. Quasi, wenn du im Mai keinen Zählerstand deinem Versorger mitteilst, dann schätzen sie anhand des Zählerstands vom 31.12.

An den Zählerständen vom 31.12. wird auch geprüft, ob tatsächlich noch Leerstände bestehen oder Handlungsbedarf besteht. Gibt also mehrere Gründe, warum der Netzbetreiber zum Stichtag einen Zählerstand will.

Du kannst aber auch EON deinen Zählerstand mitteilen. Versorger und Netzbetreiber sind immer im Austausch miteinander bezüglich Zählerstände. Teilst du EON den Zählerstand mit, dann kriegt ihn auch Netze Odr und umgedreht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Den Zählerstand muß man nicht nur dem Anbieter, sondern auch dem Netzbetreiber, wenn das nicht der Anbieter ist, mitteilen.


schleudermaxe  29.12.2024, 21:15

Haste bitte für mich ein Quelle, dass ich das müssen muss. Ich lese nur, die müssen ermitteln. Hintergrund, fehlerhafte Kundenangaben werden nicht umgestellt, kann also nicht übermitteln für andere, bin aber Abnehmer.

Nach Messstelenbetriebsgesetz sind die Messstellenbetreiber verpflichtet regeläßig die Ablesewerte zu ermitteln. Das kann auch durch eine Postkartenablesung erfolgen, wie bei Dir. Wird kein Stand ermitteln, wird ein Ersatzwert gebildet.

Auf Anfrage, (automatisierte Marktkommunikation) bekommt Dein Versorger zum gewünschten Stichtag einen Wert übermittelt. Oder Dein Versorger fragt ebenfalls einen Stand bei Dir ab. Das macht jeder wie er will.

So oder so, brauchen alle relevanten Marktteilnehmer regelmäßig die Ablesewerte. Nicht nur für Abrechnungszwecke. Da steckt noch einiges mehr dahinter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung