Elterngeld mit Partner?

2 Antworten

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Ihr habt zusammen Anspruch auf 14 Monate ElterngeldBasis, die ihr aufteilen könnt, wie ihr wollt, solange es mindestens im Verhältnis 12:2 geschieht.

Mit ElterngeldPlus kann man den Bezug strecken, weil ein Monat ElterngeldBasis zwei Monaten ElterngeldPlus entspricht. Bedeutet aber für die Aufteilung: dann muss der Partner mindestens vier Monate ElterngeldPlus beziehen, um Anspruch zu haben.

Wieviel bekommt man Partner dann ? (Verdienst auch ca. 2000€ Netto). Bekommt er dann denn vollen Betrag (also pro Monat 1300€) oder auch nur die Hälfte wie ich (also 650€)?

Je nachdem: er kann, um Anspruch zu haben, entweder zwei Monate ElterngeldBasis beantragen, dann bekommt er ElterngeldBasis (65% des Nettodurchschnittslohnes der letzten 12 Monate vor der Geburt). Oder er beantragt ElterngeldPlus, muss dies dann aber mindestens vier Monate beziehen, dann bekommt er nur die Hälfte.

Bekommen wir dann in diesen 2 Monaten BEIDE das Elterngeld ? Also er seinen Teil und ich meinen Teil ?

Kommt auf zwei Dinge drauf an: 1. Wird das Kind noch vor dem 01.04.2024 geboren? 2. Wie wollt ihr es beantragen?

Wenn das Kind noch vor dem 01.04. geboren wird, seid ihr in eurer Aufteilung völlig frei. Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld beziehen oder auch nicht. Sollte das Kind nach dem Stichtag geboren werden, ist nur noch ein Monat mit gemeinsamen Bezug von Elterngeld möglich.

Ansonsten könnt ihr es beantragen, wie ihr wollt. Und ja, jeder bekommt das, was er eben bekommt.

Dazu noch ein paar Anmerkungen: du gehst anscheinend von 24 Monaten ElterngeldPlus-Bezug aus. Das ist nicht ganz korrekt, weil du in den zwei Monaten nach der Geburt nur ElterngeldBasis beziehen kannst. Es bleiben dir also noch 10 Monate übrig, die du auf maximal 20 Monate ElterngeldPlus strecken kannst.

Ich (2 Jahre Elternzeit):
März-Februar 2025 - 33%
März-Februar 2026 - 33%
Er:
Januar-Februar 2025 - 66%
Wir würden also im Januar 25 und Februar 25 0€ Verdient (ich) +66% Elterngeld (er)bekommen.
Und von März 25 bis Februar 26 dann die 33€ 2000€ Verdient (er) + 33% Elterngeld (ich)

Diese Aufteilung ist nicht möglich. Zum einen hast du, wie gesagt, nur Anspruch auf 22 Monate (2 Monate EGBasis + 20 Monate EGPlus), nicht 24 Monate.

Noch dazu MUSST du in den acht Wochen nach der Geburt (also laut Beispiel im Januar und Februar 2025) ElterngeldBasis beziehen. Ja, das wird mit den Mutterschaftsleistungen verrechnet und da die sehr wahrscheinlich höher sind, nicht ausbezahlt, aber so ist nun mal die Regelung.

Außerdem habt ihr bei einer Geburt nach dem 01.04.2024 wie gesagt das Problem, dass ihr maximal einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen könnt.

Ihr habt zusammen 14 Monate, die ihr beliebig aufteilen könnt, aber jeder maximal 12 Monate.

Möglich wäre also auch 8 Monate Du und 6 Monate er.

Dann könnt ihr - oder auch nicht - den Auszahlungszeitraum verdoppeln für die halbe Bezahlung.

Daher Frage 1: Auch 66% von 2000€, also etwa 1300€

Frage 2: Je nachdem, wann ihr das beantragt. Das bleibt Euch überlassen.


Elli113  31.01.2024, 09:55
 Das bleibt Euch überlassen.

Nicht ganz. Wenn das Kind nach dem 01.04.2024 geboren wird, kann nur noch maximal einen Monat lang gemeinsam Elterngeld bezogen werden.

Inkognito-Nutzer   29.01.2024, 11:43

Wir würden also im Januar 25 und Februar 25 0€ Verdient (ich) +66% Elterngeld (er)bekommen.

Und von März 25 bis Februar 26 dann die 2000€ Verdient (er) + 33% Elterngeld (ich)

Inkognito-Nutzer   29.01.2024, 11:40

also würde das so fiktiv so aussehen:

Ich (2 Jahre Elternzeit):
März-Februar 2025 - 33%
März-Februar 2026 - 33%

Er:
Januar-Februar 2025 - 66%

Wir würden also im Januar 25 und Februar 25 0€ Verdient (ich) +66% Elterngeld (er)bekommen.
Und von März 25 bis Februar 26 dann die 33€ 2000€ Verdient (er) + 33% Elterngeld (ich)