Muss ich als Schwiegersohn für die Kosten der Pflegeheim aufkommen?

2 Antworten

Nö, wenn nichts da ist, dann nicht. Ist etwas da, dann schon. Die Freibeträge stehen ja fest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

schleudermaxe  29.04.2021, 15:46

Ich lese, auch der BGH hat dazu 2014 schon geurteilt.

Haufe sagt:

Einer Hausfrau (Hausmann) etwa steht neben dem Naturalunterhalt (Kleidung, Wohnen etc.) ein Taschengeldanspruch zu.

Dieser muss grundsätzlich für Unterhaltszwecke eingesetzt werden.

Verdient beispielsweise der Schwiegersohn 5.000 Euro monatlich, steht der Tochter gegen ihn ein Taschengeldanspruch von fünf Prozent zu, also 250 Euro monatlich.

Davon muss sie 50 Prozent auf den Unterhalt ihrer bedürftigen Eltern verwenden.

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