Muss ich als Schwiegersohn für die Kosten der Pflegeheim aufkommen?
Meine Schwiegermutter wird demnächst dauerhaft ins Pflegeheim einziehen. Meine Frau hat kein eigenes Einkommen .
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Hier kommt ggfs. eine mittelbare Heranziehung in Frage.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nö, wenn nichts da ist, dann nicht. Ist etwas da, dann schon. Die Freibeträge stehen ja fest.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich lese, auch der BGH hat dazu 2014 schon geurteilt.
Haufe sagt:
Einer Hausfrau (Hausmann) etwa steht neben dem Naturalunterhalt (Kleidung, Wohnen etc.) ein Taschengeldanspruch zu.
Dieser muss grundsätzlich für Unterhaltszwecke eingesetzt werden.
Verdient beispielsweise der Schwiegersohn 5.000 Euro monatlich, steht der Tochter gegen ihn ein Taschengeldanspruch von fünf Prozent zu, also 250 Euro monatlich.
Davon muss sie 50 Prozent auf den Unterhalt ihrer bedürftigen Eltern verwenden.