Kosten für Pflegeheim?

9 Antworten

Erst mal sollte geprüft werden ob Rente+Pflegegeld+Mieteinnahmen+Erspartes nicht ohnehin genug sind um ein Pflegeheim zu bezahlen...

Wenn sie mir jetzt beide Wohnungen überschreibt, sind diese dann vor Pfändung geschützt oder bin ich als Sohn verpflichtet diese zu verkaufen, sollte sie ins Pflegeheim müssen?

Derartige Vorgänge können - um ebensolche Kosten zu decken - über 10 Jahre rückwirkend juristisch angegangen werden. Deine Mutter könnte also - für dich lukrativ - dann mit frühestens 93 (und ohne Eigentümerin einer Wohnung zu sein) in ein Pflegeheim ziehen.

Jetzt mal konkret - DU willst die Eigentumswohnung haben, dann zahle gefälligst auch für eine anständige Unterbringung deiner Mutter drauf.

Die Kosten für einen Platz im Seniorenheim richten sich unter anderem auch nach dem Pflegegrad des künftigen Bewohners. Mach dir Mühe und hol zusammen mit deiner Mutter Angebote ein. Dazu könnt ihr euch unverbindlich Informationsmaterial zuschicken lassen.

Bei uns hier liegen die Preise für eine angemessene Unterbringung/ Versorgung ohne Pflegegrad ab € 3ooo / monatl. aufwärts.

Es gibt eine 10 Jahres Regel, wir haben Aktuell das gleiche Problem.
wenn das Haus keine 10 Jahre überschrieben ist, hat der Staat das Recht es zu verkaufen.


Oponn  28.09.2021, 19:38

Der Staat kann gar nichts verkaufen.

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Erst nach 10 Jahren wird eine Schenkung für das Finanzamt gelöscht und wird erst dann nicht mehr angerechnet.

Eine eigene Immobilie gehört immer zum sogenanten Schonvermögen nebst EUR 5000.- die praktisch unantastbar für den deutschen Staat sind, falls man als bedürftige Person in ein Pflegeheim muss und gem. SGB XII. ein Formular einreichen muss, das die Pflegeheimkosten nicht gezahlt werden können.

Hast Du (Deine Mutter) hingegen mehrere Immobilien, so kann verlangt werden, das diese veräußert werden um eben die Kosten zu tragen .

Von daher sollte man sich immer zu Lebzeiten und am besten auch schon mindestens 10-Jahre vor dem Ableben darum kümmern, das etwaige Besitztümer vorher umgeschieben oder innerhalb der Familie verschenkt werden .

Da es hier um viel Geld geht , würde ich dazu raten , einen Notar mit einzubeziehen, der Dich und Deine Mutter beraten kann, was nun am sinnvollsten ist.

Überschreiben bzw. schenken kann sie Dir zwar die zweite Immobilie, allerdings können Schenkungen binnen 10 Jahren juristisch angefochten werden , insbesondere wenn der Staat darin eine Möglichkeit sehen könnte, etwaige Kosten bezahlt zu bekommen. Verkaufen müsstest Du das Haus dann zwar nicht , aber Du könntest dann entsprechend zur kasse gebeten werden , das Du z.B. X-hundert EUR Monatlich mit zu zahlen hättest, die eben daraus resultieren, das Du Ihr "Vermögen" hast.

Faktisch kommt das alles natürlich nur zustande, wenn Deine Mutter nicht die Kosten tragen kann. Vermietet sie beispielhaft beide Immobilien und lässt die Miete direkt in in die Kosten des Pflegeheimes einlaufen und verfügt noch z.B. über EUR 100.000 auf der "Hohen Kante" , so läuft alles am Staat vorbei aus Ihrer eigenen Tasche.