Elterngeld oder Arbeitslosengeld?


27.09.2024, 12:42

meine Frau hat ganz normal vor der Elternzeit gearbeitet. Wenn ich die Elternzeit verkürze und dann kündige sollte Sie 3 Monate Sperre bekommen und dann ALG bekommen. Ist immerhin mehr als Elterngeld, denn da bekommt sie ja gar nichts. Spätestens nach 6 Monaten will Sie sowieso arbeite gehen

5 Antworten

Das Arbeitsamt wird ihr aber bei Bezug von ALG1 auf die Füße treten und in einen Job vermitteln qollen. Schließlich muss sie ja dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehen.

In Bezug auf Elternzeit und anschließende Kündigung kann man durchaus mit dem Arbeitsamt absprechen und einen Deal machen, wenn die bisherige Arbeit unzumutbar ist.

Dafür beleibt auf jedenfall Voraussetzung, dass Arbeitswille und Vermittelbarkeit bleibt!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wenn Sie ALG beantragt, muss sie aber damit rechnen, dass Sie nach einem Jahr an eine Arbeitsstelle vermittelt wird. Sie muss ja dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Das ist es doch nicht, was sie will, oder?

Vielleicht sollte sie wie Zeit nutzen und einen Job suchen der mit Kind besser passt.

Nach Elterngeld einfach kündigen macht sich sicherlich nicht so gut für dir Höhe des Arbeitslosengeld

Wenn sie kündigt bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Oder ist das nicht mehr aktuell?


NackterGerd  27.09.2024, 11:20

Man bekommt natürlich schon, bekommt aber genauso natürlich eine Sperre