Elterngeld oder Arbeitslosengeld?
Hallo 😊
Meine Frau hat zwei Jahre Elternzeit beantragt, will aber danach kündigen, weil das tägliche Pendeln mit Kind unzumutbar ist. Ab dem zweiten Jahr bekommt sie kein Elterngeld mehr. Macht es mehr Sinn, die Elternzeit auf ein Jahr zu verkürzen, dann zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen? Hat jemand damit Erfahrung?
meine Frau hat ganz normal vor der Elternzeit gearbeitet. Wenn ich die Elternzeit verkürze und dann kündige sollte Sie 3 Monate Sperre bekommen und dann ALG bekommen. Ist immerhin mehr als Elterngeld, denn da bekommt sie ja gar nichts. Spätestens nach 6 Monaten will Sie sowieso arbeite gehen
5 Antworten
Das Arbeitsamt wird ihr aber bei Bezug von ALG1 auf die Füße treten und in einen Job vermitteln qollen. Schließlich muss sie ja dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehen.
In Bezug auf Elternzeit und anschließende Kündigung kann man durchaus mit dem Arbeitsamt absprechen und einen Deal machen, wenn die bisherige Arbeit unzumutbar ist.
Dafür beleibt auf jedenfall Voraussetzung, dass Arbeitswille und Vermittelbarkeit bleibt!
Wenn Sie ALG beantragt, muss sie aber damit rechnen, dass Sie nach einem Jahr an eine Arbeitsstelle vermittelt wird. Sie muss ja dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Das ist es doch nicht, was sie will, oder?
Vielleicht sollte sie wie Zeit nutzen und einen Job suchen der mit Kind besser passt.
Nach Elterngeld einfach kündigen macht sich sicherlich nicht so gut für dir Höhe des Arbeitslosengeld
Wenn sie kündigt bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Oder ist das nicht mehr aktuell?
Ach, das war es vermutlich. Danke für die Aufklärung.
Man bekommt natürlich schon, bekommt aber genauso natürlich eine Sperre