Frau bekommt Elterngeld weil Arbeitslos, kann der Mann in der Zeit trotzdem Elternzeit gehen er hat Arbeit?

2 Antworten

Frau bekommt Elterngeld weil Arbeitslos

Sie bekommt nicht Elterngeld, weil sie arbeitslos ist, sondern weil sie ein Kind bekommen hat und Elterngeld beantragt hat.

Die L-Bank meinte Elternzeit und Elterngeld hat nichts miteinander zu tun das wäre ein Mythos..

Ja. Elternzeit und Elterngeld haben tatsächlich nur bedingt miteinander zu tun. Da aber Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist, beträgt es umso mehr, je höher der vor- und nachgeburtliche Einkommensunterschied ist. Sprich: wenn man während des Elterngeldbezuges ein Einkommen hat, wird das Einkommen beim Elterngeld angerechnet und man bekommt nicht soviel (oder auch gar nichts).

Deshalb lohnt es sich für viele, stattdessen ElterngeldPlus zu beantragen, denn da kann man mehr dazu verdienen, ohne dass es Abzüge gibt.

kann der Mann in der Zeit trotzdem Elternzeit gehen er hat Arbeit?

Ja, das geht. Da auch du Anspruch auf Elterngeld hast (die zwei Partnermonate), könnt ihr sogar gleichzeitig Elterngeld beziehen.


Dolijo 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 20:02

Kann der Mann auch 1 jahr gehen? Mit viel Geld weg gespart da die Frau ja schon Elterngeld bekommt?

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Elli113  12.01.2022, 20:53
@Dolijo

Ja. Anspruch auf Elternzeit besteht für insgesamt drei Jahre. Sowohl für dich als auch für deine Frau.

Aber wenn du so lange Zuhause bleiben willst, dann lohnt es sich möglicherweise, dass du mehr als nur die zwei Partnermonate Elterngeld beantragst.

Denn du bekämst ja sicherlich mehr als nur den Mindestbetrag, den deine Frau bekommt.

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Dea2019  17.01.2022, 05:12
@Elli113

DAS rechnet sich NICHT.

Das Elterngeld erreicht nicht ganz den Nettolohn. Bei der Konstellation Frau arbeitslos und Mann im Job wären die Varianten:

Frau: ALG1+BEG (Basiselterngeld) von 300,00 € für 12 Monate, Mann: Job und, so er will, 2 Monate ohne Lohn, aber Elterngeld (Partnermonate)

Variante 1: Paralleler Bezug von Arbeitslosengeld I und Elterngeld. In diesem Fall wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet. In der Praxis heißt das: Du bekommst höchstens 300 Euro Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Und: Du musst dem Arbeitsmarkt mindestens 15 und höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen. Wer sich für diese Möglichkeit entscheidet, sollte daher vorher eine mögliche Betreuung des Kindes klären, mit der Oma zum Beispiel.

Variante 2: Aussetzen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und ausschließlicher Bezug des Elterngeldes. Diese Möglichkeit kann sinnvoll sein, wenn der Antragsteller erst kurz vor der Geburt arbeitslos wurde, das Elterngeld also höher ausfällt. In diesem Fall wird zwar der Arbeitsagentur die Arbeitslosigkeit gemeldet, die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden aber zunächst zurückgestellt. Sobald das Elterngeld ausläuft, kann der Restanspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes geltend gemacht werden. Tipp: Bei dieser Variante ist unbedingt darauf zu achten, dass der Elterngeldbezieher krankenversichert ist!

Wenn man jetzt aber deine Idee, umsetzt, bekommt die Frau "nur" ALG1 und die 2 Partnermonate, und der Mann bekommt statt seines Nettos das Elterngeld...das aber weniger ist als das Netto!

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Elli113  17.01.2022, 07:20
@Dea2019
bekommt die Frau "nur" ALG1 und die 2 Partnermonate, und der Mann bekommt statt seines Nettos das Elterngeld...das aber weniger ist als das Netto!

Dafür ist er aber dann auch Zuhause und bekommt noch Geld dafür. Die Aussage oben "Kann der Mann auch 1 jahr gehen? Mit viel Geld weg gespart da die Frau ja schon Elterngeld bekommt?" hatte ich so interpretiert, dass er gerne, auch ohne Gehalt, ein Jahr Zuhause bleiben wollen würde. Und dann wäre es für das Familieneinkommen schon schlau, wenn er und nicht seine Frau Elterngeld beantragt, da er sicher mehr bekäme als den Mindestbetrag von 300€.

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Dea2019  17.01.2022, 15:37
@Elli113

Na dann mal ein hypothetisches Beispiel (ausgedachte zahlen!) zum nachrechnen:

Frau: ALG1-Anspruch: 500,00€ plus 300,00 € Basiselterngeld für 12 Monate (dafür MUSS sie aber weiter dem Arbeitsmarkt für 15-30 WoStd zur verfügung stehen!)

Mann: Netto 1800 €, Elterngeld 1500 € (egal ob jetzt Partnermonate oder die vollen 12 Monate)

Variante 1: SIE bleibt daheim, er arbeitet und hat 2 Partnermonate, wo er STATT des Nettos das Elterngeld bekommt

Einkommen: Sie 800,00 €, er 1800,00 €, gesamt im Monat 2600,00 €

Variante 2: Er daheim mit Elterngeld, sie im ALG1-Bezug, bekommt nur 2 Monate lang Elterngeld in Höhe von 300,00 €

Einkommen: Sie 500,00 €, er 1500,00 €, Gesamteinkommen im Monat 2000,00 €

merkst du was? das sind mal eben gute 600 € Unterschied.

ich arbeite in der Familienkasse und habe täglich auch mit Elterngeldbescheiden zu tun! Es rechnet sich nicht bei dieser Konstellation, wenn der berufstätige Elternteil mehr als nur die Partnermonate "nimmt".

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Elli113  17.01.2022, 19:05
@Dea2019

Wieso liest du denn nicht, was ich geschrieben habe? Es ist mir schon klar, dass Elterngeld weniger ist als das normale Gehalt.

Denn stell dir vor, ich hab selbst schon Elterngeld beantragt und bekommen und rechnen kann ich auch.

Aber wenn der Fragesteller doch ein ganzes Jahr Zuhause bleiben will und notfalls sein Gespartes aufbrauchen, dann wäre es ja wohl besser, wenn er Elterngeld beantragen würde.

Denn er hat ja geschrieben:

Kann der Mann auch 1 jahr gehen? Mit viel Geld weg gespart da die Frau ja schon Elterngeld bekommt

Aber klar, sie könnten auch von ALG1 und den 300€ Kröten für die Frau leben und ihr Erspartes aufbrauchen, anstatt dass er Elterngeld beantragt.

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Zum Elterngeld: Das ist eine Bundesleistung und wird von den Elterngeldstellen überwiesen. Anspruch hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, und die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschreitet.

Das Basiselterngeld steht dem Antragsteller für 12 Monate zu, der Partner kann zusätzlich 2 Partnermonate beantragen.

ElterngeldPlus (50% des BEG) bezieht man für 24 Monate, der Partner kann hier 4 Partnermonate beantragen.

(Ich arbeite in der Familienkasse und habe täglich mit EltG-Beziehern zu tun)

Elternzeit:

Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn. Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein.

Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen. Ist sie abgelaufen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.

Elternzeit kann zeitgleich genommen werden.

(Quelle)

Das ganze ist in einer Broschüre gut erklärt, die findest du HIER


Dolijo 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 13:01

Also heißt das, das würde tatsächlich gehen, mir sagte man bzw meinen Kumpel, das aber Elterngeld nicht mit Elternzeit zu tun hat, als Beispiel ich nehme als Arbeitslose 24 Monate Elterngeld die 150 Euro, habe aber trotzdem danach noch 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit, natürlich bekommt sie dan auch keine Leistungen mehr vom Elterngeld und müsste sozusagen Sozialhilfe etc beantragen. Und vielen Dank für Ihre Antwort

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GuteFrageaneuch  13.01.2022, 23:35
@Dolijo

Verstehe nicht ganz deine Frage..

Man hat insgesamt bis zu 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit (pro Elternteil) . Also DU hättest 3 Jahre und nicht wie du meinst 5 Jahre .. Die ersten 2 Jahre bekommst du 150€ mtl., zumindest, wenn du davor 12 M. arbeitslos warst. Im 3. Jahr bekommst du kein Elterngeld, aber bist rotzdem in "Elternzeit".

Bingt letztendlich nur den Arbeitnehmern etwas, da die Arbeit in dieser Zeit gehalten wird und man nach den 3 Jahren wieder Anspruch auf seinen Job hat.

Für alle anderen ist das 3. Jahr eigentlich komplett sinnlos🤷, weil man ja keine Arbeitsstelle "aufrecht" erhalten kann. Man ist ja sowieso daheim 😅

Man muss übrigens nicht gleich alle 3 Jahre auf einmal nehmen.

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Dea2019  14.01.2022, 05:24
@Dolijo

Du verstehst es immer noch falsch.

Ab Geburt des Kindes (!) kann einer von euch Elterngeld beziehen für 12 bzw 24 Monate. Der partner kann 2 bzw 4 Partnermonate beantragen, die gesamt-Bezugszeit beträgt dann 14 bzw 28 Monate.

Die Elternzeit ist aus dem Arbeitsrecht: Ab Geburt des Kindes kann man vom Arbeitgeber Freistellung beantragen für bis zu 3 Jahre. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. (Mit dem Elterngeldbezug hat die Elternzeit nichts zu tun!)

Ist die Frau aber bei Geburt im ALG1-Bezug, hat sie KEINEN Anspruch auf Elternzeit, weil sie in keinem Arbeitsverhältnis steht.

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GuteFrageaneuch  16.01.2022, 20:50
@Dea2019

Da hab ich jetzt auch was dazugelernt (auch wenn's nicht an mich gerichtet war) 😅.

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