Eltern hartz4 und bafög?


24.08.2022, 19:55

bzw wie viel darf ich von den 454€ noch behalten? (Außerdem habe ich noch Fahrtkosten von 90€ monatlich)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du kein Erwerbseinkommen erzielst, dann hast Du auf dein Bafög - einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B.für Fahrkosten.

In den 100 Euro Freibetrag sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, die kannst Du abziehen, die verbleibenden 70 Euro muss jeder für notwendige ausbildungsbedingte oder berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.

Wenn Du also 90 Euro für Fahrkosten zahlen musst, dann liegst Du 20 Euro darüber, die kannst Du auf Nachweis zusätzlich in Abzug bringen.

Das würde dann auch auf Studiengebühren zutreffen, die müssen dann im Monat der Fälligkeit, also da wo Du sie zahlst berücksichtigt werden, dadurch verringert sich dann entsprechend dein anrechenbares Bafög.

Bekommst Du also 454 Euro Bafög - dann sollten monatlich 334 Euro anrechenbares Bafög - bleiben, wenn die Gebühren gezahlt werden entsprechend weniger, muss nur nachgewiesen werden, so wie bei den Fahrkosten.

Was Du deiner Mutter dann geben sollst, wenn sie dann 334 Euro für dich nicht mehr bekommt, musst Du mit ihr selber klären.

Denn unter 25 bekommt sie ja auch noch Kindergeld von derzeit 219 Euro für dich, was sie für deinen Bedarf einsetzen muss, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst.

Was Du nicht mehr benötigen würdest, wird wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend mindernd auf den Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet, denn dann würdest Du aus der BG - deiner Mutter auch unter 25 Jahren raus sein, sie würde dann für dich keine Leistungen mehr bekommt, also auch dein Kopfanteil der Warmmiete würde dann entfallen.

Wenn Du zwischen 18 und unter 25 bist, dann läge dein Bedarf derzeit bei min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete.

Würdet ihr 4 Personen sein und die Warmmiete würde 800 Euro betragen, dann läge der Kopfanteil bei jeweils 200 Euro und dein Bedarf würde dann bei min. 560 Euro liegen.

Mit deinen anrechenbaren Bafög - und den 219 Euro Kindergeld würdest Du in diesem Beispiel dein Bedarf ja fast decken können, kannst Du ja vielleicht, wenn die Warmmiete geringer ausfallen würde.


Maestro47 
Fragesteller
 25.08.2022, 14:51

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich denke ich habe fast alles verstanden trotzdem nochmal ein paar Verständnisfragen:

  1. Wir leben zu 4. und zahlen 700€ miete was bedeutet mein Bedarf würde bei 535€ liegen richtig?
  2. Mein Einkommen ist also 673€ (Kindergeld+Bafög) und damit muss ich meinen Bedarf von 535€ zahlen und mir würden am ende 138€ übrig bleiben?
  3. wie genau ist das mit dem Freibetrag von 100€ gemeint? Darf ich von den 673€ Einkommen einfach 100€ nehmen und hätte also nur 547€ Einkommen was mir angerechnet werden darf?
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isomatte  25.08.2022, 15:31
@Maestro47

Zu 1.

Derzeit min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, ab 18 und unter 25 Jahren + 175 Euro Kopfanteil für die Warmmiete = min. 535 Euro an Bedarf.

Also korrekt !

Zu 2.

Wenn Du sonst kein Einkommen hast, dann würden die 673 Euro dein Einkommen sein, aber das muss dann erst einmal bereinigt werden und nur das anrechenbare Einkommen muss dann auch für den Bedarf eingesetzt werden.

Zu 3.

Hast Du also nur deine 454 Euro Bafög - und 219 Euro Kindergeld und kein Erwerbseinkommen, dann kannst Du vom Bafög - pauschale 100 Euro Freibetrag abziehen.

Es bleiben dann vorerst max 354 Euro anrechenbares Bafög - übrig und da Du von diesen 100 Euro Freibetrag nach Abzug der 30 Euro Versicherungspauschale nur 70 Euro für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen einsetzten musst, kannst Du die übersteigenden 20 Euro auf Nachweis zusätzlich geltend machen.

Dann bleiben am Ende max. 334 Euro anrechenbares Bafög + 219 Euro Kindergeld = max. 553 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Würde also bedeuten, wenn dein Bedarf nur bei 535 wenn im Monat liegen würde, wärst Du mit 553 Euro anrechenbarem Einkommen aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus und sie würde dann keine Leistungen mehr für dich bekommen.

Denn Du würdest dann ja zumindest theoretisch jeden Monat mit 18 Euro über deinem Bedarf liegen und diese 18 Euro würden dann eigentlich wieder zum Einkommen deiner Mutter und wenn sie schon Freibeträge auf anderes Einkommen berücksichtigt bekommen würde, dann würden diese 18 Euro auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Aber Du musst dann ja auch Semestergebühren zahlen und die muss das Jobcenter im Monat wo Du diese zahlst auch entsprechend berücksichtigen.

Deine Mutter bekommt ja sicher das Kindergeld und verwendet es für deinen Bedarf, solange Du es selber benötigst.

Dann müsstest Du von den 219 Euro Kindergeld nach Abzug der übersteigenden 18 Euro ohne Berücksichtigung deiner dann zu zahlenden Gebühren z.B. nichts mehr für deinen Kopfanteil für deine Warmmiete an deine Mutter zahlen, weil der ja nur 175 Euro beträgt.

Es blieben aber vorerst 201 Euro, die Du vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest.

Diese 26 Euro könnte deine Mutter dann z.B. für deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom verwenden.

Einen evtl. Differenzbetrag müsstest Du ihr dann noch von deinen 454 Euro Bafög - zahlen.

Wenn dich deine Mutter weiterhin verpflegt und versorgt, dann müsstest Du ihr noch ein angemessenes Kostgeld zahlen, dass müsst ihr dann unter euch klären.

Was Du dann von deinem Bafög - noch hast ist deine und musst Du dann für deine sonstigen Aufwendungen bzw. Bedürfnisse einsetzen.

Bitteschön

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isomatte  26.08.2022, 10:21

Danke dir für deinen Stern !

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Maestro47 
Fragesteller
 28.08.2022, 17:38
@isomatte

Danke für die ausführliche und tolle Antwort, hat mit sehr weitergeholfen.

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Joddy  14.11.2022, 21:47

Ich muss dich korrigieren: BAföG ist kein Erwerbseinkommen, daher gibt es nicht den Freibetrag von 100 €, sondern nur die Versicherungspauschale von 30 €. Der Rest wird voll angerechnet.

Guck dir im Berechnungsbogen des Bewilligungsbescheids an wie hoch dort deine Regelleistung und dein Anteil von der Miete sind. Das BAföG wird davon abgezogen. Am Ende des Berechnungsbogens steht dann wie hoch deine Leistungen für die Miete und den Regelbedarf nach Abzug deines Einkommens (BAföG und Kindergeld) sind. Sollte dein Einkommen deinen Bedarf übersteigen, kann das übersteigende Einkommen bis zur Höhe des Kindergeldes beim Kindergeldberechtigten - also deiner Mutter - als Einkommen angerechnet werden. Da gibt es dann auch nur einen Freibetrag von 30 € für sie, wenn sie kein Erwerbseinkommen hat.

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isomatte  14.11.2022, 22:52
@Joddy

Du kannst meinen Ausführungen schon glauben schenken, ich weiß wovon ich spreche.

Wenn Du mir dennoch nicht glauben willst, dann gib einmal bei Freund Google ein, Fachliche Weisungen Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, da kannst Du es schwarz auf weiß selber nachlesen.

Denn diese Paragrafe regeln das ganze.

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Du wohnst bei deiner Mutter, sie alleine entscheidet, was du ihr zahlen musst. Wenn dir der Betrag zu hoch ist, musst du ausziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Maestro47 
Fragesteller
 24.08.2022, 21:59

Danke für deine Antwort leider beantwortet dies nicht meine Frage. Meine Frage war: wie viel das Jobcenter meiner Mutter kürzt und ich es dementsprechend ausgleichen muss mit meinem bafög.

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FiveMer  10.09.2022, 21:02

Lies die frage

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Joddy  14.11.2022, 21:51

Unter-25-Jährige dürfen nur mit Zustimmung des Jobcenters bei den Eltern ausziehen. Da sie Studentin ist, hätte sie gar keinen Anspruch mehr auf Leistungen, denn Studenten in einer eigenen Wohnung sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Sie können nur Leistungen erhalten, wenn sie bei den Eltern leben. Sie würde dann also ganz ohne Geld dastehen. Die Miete wird bei Unter-25-Jährigen bei einem Umzug ohne Zustimmung überhaupt nicht übernommen und sie erhalten einen niedrigeren Regelsatz, den es nur für solche Fälle gibt.

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Laß Dir doch einfach die ALG 2- Bescheide zeigen, aus welchen die BAföG - Anrechnung hervorgeht.

Wie viel von dem Anrechnungsbetrag Du dann Deiner Mutter gibst, müßt Ihr unter Euch klären.


Maestro47 
Fragesteller
 25.08.2022, 14:42

Danke für deine Antwort. Ich werde mir dann morgen die Bescheide abholen.

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Agamemnon712  29.08.2022, 06:19
@Maestro47

Das gibt erst recht keinen Sinn. Ich meinte die Bescheide, die Deiner Mutter vorliegen.

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