BAföG, Elternteil beginnt wieder zu Arbeiten?

1 Antwort

Das Einkommen der Eltern von vor 2 Jahren wird als Verwendungsgrundlage genommen. Aktuelle Änderungen sind daher nicht relevant, sie greifen erst in 2 Jahren.

Einzige Ausnahme: du hast aus irgendwelchen Gründen bei der Berechnung eine Aktualisierung des Einkommens verlangt, so dass das Einkommen der Eltern nach dem aktuellen Jahr vorläufig berechnet wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

horntraeger 
Beitragsersteller
 13.07.2022, 14:38

Danke für die schnelle Antwort :)

Das heißt, dass das aktuelle Einkommen meiner Eltern erst in 2 Jahren relevant ist, und der BAföG-Satz in zwei Jahren durch die heutige, aktuelle Situation festgelegt wird?

Sie kann also gediegen ihrem Job nachgehen, und ich muss keine Kürzung des Satzes erwarten.

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