Elektroherd selber anschließen?

5 Antworten

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Als anerkannte Elektrofachkraft darfst du den Herd auch selbst anschließen. Wichtig dabei ist nur dass du dies eben nur für dich, nicht für Fremde machen darfst. sollte wirklich was schief gehen, dann greift hier die hoffentlich vorhandndene Privathafptlichtversicherung


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Beitragsersteller
 03.12.2024, 17:44

Haftpflicht habe ich, allein schon für die KFZ.

Fremde im Sinne von "Fremde" oder auch nicht für Familienmitglieder?

Peppie85  03.12.2024, 21:03
@NinasProfil

für Familienmitgleider oder auch enge Freunde ist das kein Problem.

aber wenn du bei Kleinanzeigen.de inserierst: "schließe herd für 20 € an" hast du ein Problem

Wenns um einen neuen E-herd geht, sollte man allerdings auch die Garantiebedingungen lesen, sonst ist nachher beim Selbstanschluss die Garantie weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du Elektro-Fachkraft bist, kannst du das selber ma Chen. Wenn die Prüfung nicht schon abgelaufen ist.


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Beitragsersteller
 03.12.2024, 17:30

Bin noch in der 5 Jahres Frist, sollte also alles klargehen :) Danke!

Es gibt da diesen "1000Volt-Schein", den meinst du bestimmt. Mit dem darfst du das machen. Ich hab den damals im Betrieb (Schlosser in der Industrie) auch gemacht damit ich die Motoren zum wechseln selber ab- und anklemmen durften um nicht Nachts die Elektrobereitschaft zu rufen und zwei Stunden Produktionsausfall zu haben.

Aber wie kommst du auf die Idee, das ein Elektriker über den Vermieter bestellt werden müsste. Ich suche mir meinen Elektriker, den ich bezahle selber aus. Da frag ich doch nicht den Vermieter für.

Als Elektrofachkraft darfst du alles anschließen. Also auch Schalter und Steckdosen. Was du nicht darfst ist die elektrische Messungen die dann z.B. zum Übergabeprotokoll dazu gehören. Also niederohmmessung, Schleifenimpedanz, Kurzschlussströme. Da es aber bei dir rein um den e-herd geht musst du dir deswegen keine Gedanken machen 👍✌️

Achso. Mit dem Abschluss als Mechatronikerin bist du nicht automatisch anerkannte Elektrofachkraft. Das ist abhängig von den Arbeiten die du in der Lehre ausgeführt hast.


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Beitragsersteller
 03.12.2024, 17:35

Nööö. Anlagenprüfung gehört mit zu meinen Tagesaufgaben, das mache ich auf Arbeit zur Genüge. Nur die direkte Geräteprüfung darf ich nicht, aber Anlagenprüfung nach DGUV V3 darf und kann ich

Premutos85  03.12.2024, 17:37
@NinasProfil

Dann passt das 👍 gab nämlich oft Diskussionen damals als ich Lehre gemacht habe. Bin gelernter Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik und habe dann noch den Energieelektroniker gemacht.

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Beitragsersteller
 03.12.2024, 17:42
@Premutos85

Wäre ja sinnbefreit wenn ich an meiner Anlage eine elektrische Komponenten tausche, dann aber jemand anderes kommen muss um die dann abzunehmen.

Da reicht es schon wenn man einen Controller tauscht und dabei einen Potentialausgleich abklemmt. Muss mich ja dann wieder von der Niederohmigkeit überzeugen. Und da schreibe ich regelmäßig die entsprechenden Protokolle, das ist keine Herausforderung.

Oder nach einem RCD-tausch die Auslösezeit usw überprüfen.

Premutos85  03.12.2024, 17:52
@NinasProfil

Ja in deinem Fall passt also alles. Aber es gibt ja so viele verschiedene Mechatroniker Ausbildungen und nicht jeder darf dann das selbe machen.